05.10.2009 - 17 Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Anfragen zum Verbleib des Philipps Marktes werden diskutiert.

Die Stadtvertreter bitten die Stadt eine Möglichkeit zu finden, damit der Thomas Philipps Markt in Grevesmühlen ansässig bleibt.

 

Zum vorgestellten Objekt der Wohnbebauung Karl-Marx-Straße sind die Stadtvertreter sich einig, dass dem Bauvorhaben an sich zugestimmt wird, jedoch nicht der architektonische Vorschlag. Es sind mehre Varianten anzubieten, die auch im Wohngebiet optisch zu vertreten sind. Dabei sollte sich den in der Straße vorhandenen Einzelhäusern und nicht dem Amtsgericht als "Betonklotz" angepasst werden.

 

Die Stadtvertreter schlagen vor, den Beschlussvorschlag zu erweitern, indem festgelegt wird,

dass über die Architektur gründlich zu diskutieren ist und mehrere Bauvarianten vorzulegen sind.

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen:       24

Nein-Stimmen:     0

Enthalten:             0

 

Beschluss:

1.  Mit Antrag vom 20.08.2009 hat der Vorhabenträger, Herr Prof. Jan Hendrik Rootering, vertreten durch U. Leitner Immobilien & Objektverwaltung, Postfach 0154 in 82042 Pullach,  um die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück des „ehemaligen Diamantgewerbeparks“ in Grevesmühlen, K. Marx-Straße 14, ersucht (s. Anlage).

 

2.  Der Vorhabenträger beabsichtigt in dem Gebiet insgesamt 78 WE (3-geschossig) in 2 Bauabschnitten zu realisieren, wovon 42 WE als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ und 36 WE als „Barrierefreies Wohnen“ geplant sind zu errichten (s. Anlage).    Das Vorhaben soll auf den in der Anlage bezeichneten Flurstücken der Flur 5 Gemarkung Grevesmühlen realisiert werden, wobei der konkrete Geltungsbereich mit dem Aufstellungsbeschluss festzulegen ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob vorrangig eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB für den Bauabschnitt I (straßenseitige Bebauung) in Frage kommt.

 

3.  Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im unbeplanten  Innenbereich der Stadt Grevesmühlen und sind im Flächennutzungsplan als „Besonderes Wohngebiet“ dargestellt. Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine Überplanung der Fläche durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und soll deshalb im Beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Mit der Planung soll das Planungsbüro Mahnel, R.-Breitscheid-Str.11 in Grevesmühlen, beauftragt werden.

 

4.   Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten zuzustimmen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

Ergänzung: Über die Architektur ist gründlich zu diskutieren, mehrere Varianten zur

Gestaltung des Gebäudes sind vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     24 

Nein- Stimmen:                 0   

Enthaltungen:                    0   

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