13.09.2018 - 9 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

 

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Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.          

 

 

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Anlagen zur Vorlage