04.09.2018 - 6 Stellungnahme als Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Zur Stellungnahme liegt folgender Vorentwurf vor:

 

-          Gemeinde Bobitz, Bebauungsplan „Photovoltaik Bobitz“ – Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Von Seiten der Gemeinde Gägelow bestehen keine Anregungen und Bedenken zu dem o.g. Vorentwurf. Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden durch die Planungen der Gemeinde Bobitz nicht berührt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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