29.03.2018 - 11 Kombinierter Abschnittsbildungs-und Kostenspalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 29.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Reno Böhringer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nähere Erläuterungen hierzu gibt der Bürgermeister.
Herr Voß erkundigt sich, wann die Verjährung in diesem Fall einsetzt.
Der Bürgermeister erklärt, dass sich dies nach der letzten eingegangenen Rechnung zu dieser Baumaßnahme richtet. Die letzte Rechnung ist 2016 aus der Vermessung für den Straßenbereich eingegangen. Im Moment wird die Wichtung der Grundstücke vorgenommen.
Der Bürgermeister betont, dass die Gemeinde Upahl auch bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge den Bürgern entgegenkommen möchte. So hat die Gemeinde Upahl auch bei der Straßenausbaubeitragssatzung den niedrigsten Erhebungssatz.
Herr Stahlhut ergänzt, dass die Gemeinde Upahl erst nach Aufforderung durch den Kreis so ziemlich als letzte Gemeinde diese Satzung beschlossen hat.
Sachverhalt
Die Gemeinde hat die Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrtsstraße in Sievershagen erneuert. Gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Upahl ist hierfür von den bevorteilten Grundstücken ein anteiliger Straßenbaubeitrag zu erheben.
Für die rechtmäßige Abrechnung der Beiträge ist der im Beschlussvorschlag dargestellte Abrechnungsabschnitt zu bilden.
Beschluss:
Abschnittsbildung
Für die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt der Landesstraße in Sievershagen wird ein Abrechnungsabschnitt gebildet.
Dieser beginnt am westlichen Ortseingang der Landesstraße aus Richtung Rehna in gerader Linie mit der westlichen Begrenzung des Flurstückes 1 der Flur 1 des Grundstückes Sievershagen 16 und endet 30 Meter von der Einmündung Schmiedeweg in östlicher Richtung der Straße in Richtung Grevesmühlen auf Höhe des Flurstückes 1/5 der Flur 1 des Grundstückes Sievershagen 2.
Zur näheren Abgrenzung wird auf die zu diesem Beschluss als Anlagen gehörenden maßstabsgerechten Flurkartenauschnitte verwiesen, auf denen die hier textlich beschriebenen Abgrenzungen auch bildlich dargestellt sind.
Kostenspaltung
Die Teileinrichtungen Fahrbahn und Fahrbahnentwässerung liegen in der Straßenbaulast des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Eine Kostenspaltung für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen zu den übrigen Teileinrichtungen, welche in der Straßenbaulast der Gemeinde Upahl liegen, ist daher aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich.
Da eine einheitliche Abrechnung von Ausbaubeiträgen der übrigen Teileinrichtungen Gehweg und Beleuchtung vorgesehen ist, ist eine Kostenspaltung zwischen diesen Teileinrichtungen nicht erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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190 kB
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