13.03.2018 - 14 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Di., 13.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow teilt mit, dass die Gemeinde zur Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes verpflichtet ist, wenn kein Haushaltsausgleich erzielt wird. Für 2018 ist als Maßnahme die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 350 v.H. angedacht.
Die Ausschussmitglieder befürworten die Erhöhung der Gewerbesteuer. Sie diskutieren die Erhöhung der Grundsteuer B und sprechen sich dagegen aus. Frau Lenschow informiert die Anwesenden, dass die Kommunalaufsicht dies verlangen kann, sobald eine Kreditaufnahme notwendig wird.
Sachverhalt:
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127 kB
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