26.11.2009 - 5 Satzung über die Aufhebung der Satzung über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 26.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Streit von der GOS stellt in Vertretung für Herr Behrens mittels Präsentationsvorlagen den chronologischen Ablauf der Entwicklungs- und Anpassungsmaßnahme vom Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 1993 bis heute dar. Er gibt weiterhin einen Überblick zu den Gesamtkosten der Maßnahme sowie der eingesetzten Städtebauförderungsmittel und des Eigenanteils der Stadt Grevesmühlen.
Herr Prahler ergänzte die Ausführungen zum Anpassungsgebiet hinsichtlich der Umsetzung und der Einwerbung von Fördermittel zum „Zukunftsstandort Wohnstadt West“. In diesem Zusammenhang verweist Herr Prahler auf das Projekt „Grevesmühlener Energiehaus“ und das Schulprojekt mit dem Gymnasium „Am Tannenberg“. Der Förderantrag „Zukunftsstandort Wohnstadt West“ wurde vom Ministerium jedoch abgelehnt.
Anschließend erläutert Herr Streit nochmals die Notwendigkeit der Aufhebung der Entwicklungssatzung (siehe auch Begründung der vorliegenden Beschlussvorlage).
Herr Reppenhagen fragt an, was man nun den Bürgern sagt, die im B-Plan Nr. 19 „West II“ gebaut haben und nun zukünftig den Immissionen der Landhandelsbetriebe ausgesetzt werden.
Herr Prahler macht darauf aufmerksam, dass sich die Betreiber an bestehende gesetzliche Vorschriften halten müssen.
Herr Reppenhagen erkundigt sich, ob neue Wohngebietserschließungen durch die Stadt Grevesmühlen angedacht sind. Herr Prahler entgegnet, dass es von Seiten der Stadt zur Zeit Bemühungen gibt, Flächen zu erwerben.
Herr Schulz stellt ebenfalls fest, dass das Anpassungsgebiet schlussfolgerichtig aufgehoben werden muss. Er bemerkt, dass sich die dort ansässigen Betriebe keinen Gefallen getan haben, da jegliche Weiterentwicklung der Betriebe von Stadt zukünftig abgelehnt werden muss!
Herr Ditz erklärt abschließend, dass es nicht beabsichtigt ist, die derzeitige Flächenausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche zu ändern.
Beschluss des Bauausschusses:
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes Grevesmühlen "West II, Questiner Weg/Börzower Weg" geändert durch die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes Grevesmühlen "West II, Questiner Weg/Börzower Weg".
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die o. g. Satzung gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Nach Rechtskraft der Satzung ist das Grundbuchamt gemäß § 162 Abs. 3 BauGB zu ersuchen, den Entwicklungsvermerk der in Abteilung II der Grundbücher der im Satzungsgebiet belegenen Grundstücke zu löschen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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