13.08.2018 - 7 Künftige Ausstattung und Wartung der EDV an den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert, dass die Anforderungen an die EDV an den Schulen stetig steigen, es stellt sich die Frage wie dies zukünftig zu händeln ist. Die zwei Mitarbeiter der EDV-Abteilung können diesen Aufwand nicht bewältigen. Es werden zwei Vorschläge zur Diskussion unterbreitet, die Verwaltung tendiert zu Vorschlag zwei.

Es folgt eine rege Diskussion über Kooperation mit anderen Schulen, Qualitätskontrolle, Kostenvergleich, zusätzliche Arbeitsplätze oder Dienstleister und Ansprechpartner. Es wird angemerkt, wenn jetzt eine Entscheidung getroffen wird ist kein Kostenvergleich mehr möglich.

Der Ausschussvorsitzende lässt über Variante 1 abstimmen:

 

Ja- Stimmen:

1

Nein- Stimmen:

6

Enthaltungen:

1

 

Damit ist die Variante 1 angelehnt.

 

Es folgt die Abstimmung über Variante 2:

 

Sachverhalt:

Die Digitalisierung und Nutzung von digitalen Lernumgebungen, sowie ein dauerhafter Zugang zum Internet, wenn sie aus pädagogischer Sicht im Unterrichtsverlauf sinnvoll sind, spielen eine zunehmend stärker werdende Rolle im heutigen Unterricht.

Die Landesregierung M-V hat in ihrer „Digitalen Agenda für M-V“ das Ziel aufgestellt, die Medienbildung zu stärken und die schulische Ausstattung zu fördern. Ab dem Schuljahr 2019/2020 soll das Unterrichtsfach „Informatik und Medienbildung“ ab der 5 Klasse als eigenständiges Fach unterrichtet werden.

Die zunehmende Bedeutung der EDV-Ausstattung an den Schulen ist damit nicht nur auf die Anzahl der Arbeitsplätze (Lehrkräfte und Verwaltung) begrenzt, sondern wirkt sich auch auf den Datenschutz und die Datensicherheit aus.

Die bereitgestellte Technik, wie z.B. Laptops, Beamer, interaktive Tafeln oder Drucker benötigt eine laufende Wartung. Im Fehlerfall ist eine kurzfristige Behebung notwendig, um die Auswirkungen auf den Unterricht so gering wie möglich zu halten. Die Komplexität der Schul-EDV ist zunehmend mit der Verwaltungs-EDV zu vergleichen und auch dort soll ein Standard, der den Anforderungen der Schulen genüge tut, erreicht werden.

Aufgrund der Änderungen der Anforderungen an die EDV in den Schulen in den letzten Jahren, kann dieser gewünschte Standard nach jetzigem Stand sowohl personell als auch mit dem bestehenden Dienstleistungsvertrag nicht mehr gehalten werden. Der Dienstleistungsvertrag beinhaltete lediglich die Sicherstellung der Lauffähigkeit der vorhandenen EDV-Ausstattung. Datenschutz und Sicherheit oder gar Unterstützungsleistungen bei der Weiterentwicklung der EDV waren nicht Bestandteil des Vertrages.

Um neue Möglichkeiten wie Service-Levels oder die Entwicklung eines Medienplanes anbieten und den neuen Anforderungen gerecht werden zu können, wurde der bestehende Dienstleitungsvertrag zum 31.08.2018 gekündigt.

Der Umfang der derzeitigen Ausstattung an den Schulen verdeutlicht bereits jetzt die Bedeutung der Digitalisierung.

Grundschule „Fritz Reuter“: 10 Arbeitsplätze (Laptops, PCs) und ein Computerkabinett mit 1 Multipoint-Server und 16 Schüler-Arbeitsplätzen (Zero-Clients).

Grundschule „Am Ploggensee“: 6 Arbeitsplätze (Laptops, PCs) und ein Computerkabinett mit 1 Multipoint-Server und 16 Schüler-Arbeitsplätzen (Zero-Clients).

Regionale Schule „Am Wasserturm“: 12 Arbeitsplätze (Laptops, PCs), 2 Computerkabinette mit insgesamt 2 Lehrer-Arbeitsplätzen und 45 Schüler-Arbeitsplätzen, 1 Server

Produktives Lernen: 1 Lehrerarbeitsplatz (Laptop) und 10 Schüler-Arbeitsplätze

Insgesamt sind 89 Systeme zzgl. 32 Schüler-Zero-Clients zu betreuen. Hinzu kommen noch diverse Drucker, Beamer und interaktive Tafeln.

Zum Vergleich: Im Rathaus (ohne Bibliothek, Bauhof, Museum, Archiv) sind „nur“ 11 normale Arbeitsplätze (Laptops, PCs), 19 Server und 68 Arbeitsplätze als ThinClients vorhanden.

Anmerkung: Zero- und ThinClients haben einen geringeren Wartungsaufwand, da die eigentliche Bereitstellung der Arbeitsumgebung auf einem Server stattfindet.

Derzeitig fehlt es an den Schulen noch an geeigneten Sicherheitsmaßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit, wie z.B. Backup, Firewall, Netztrennung.

Zudem ist von einer deutlichen Steigerung der Anzahl vorhandener EDV-Systeme auszugehen. Hier seien insbesondere interaktive Tafeln und WLAN-Hotspots erwähnt.

Ein grober Plan für die Umsetzung der Schul-IT ist in der Anlage 1 enthalten. Dieser soll verdeutlichen, wie komplex das Thema bereits jetzt ist und welche Ziele es mittelfristig zu bewältigen gilt.

Für zukünftige Haushaltsplanungen, Investitionen und die Beantragung von Fördergeldern ist für jede Schule die Erstellung eines Medienentwicklungsplanes notwendig, welcher den derzeitigen Stand berücksichtigt und die zukünftigen Anforderungen an die EDV-Ausstattung verdeutlichen soll. Dies kann nur in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule sowie einem Dienstleister, der die technischen Möglichkeiten kennt, geschehen (siehe hierzu Anlage 2).

Um als Schulträger auch künftig der Verpflichtung zur Ausstattung mit den benötigten EDV-Systemen und deren Wartung nachzukommen, sind  2 Varianten in Betracht zu ziehen:

 

Variante 1:

Zur kurzfristigen Steigerung des Datenschutzes und der Datensicherheit werden an jeder Schule Investitionen in Firewall und Server getätigt (HH 2018/2019). An den beiden Grundschulen wäre jeweils mit ca. 10.000€ und an der Regionalen Schule mit ca. 15.000€ inkl. MwSt zu rechnen. Die Investitionskosten würden in regelmäßigen Zeitabständen (i.d.R. 5 Jahre) anfallen. Hierbei ist zu betonen, dass es sich nicht um die Neuanschaffung oder den Ersatz von Arbeitsplätzen, interaktiven Tafeln, usw. oder die Ausstattung von Netzwerk oder WLAN in den Klassenräumen handelt.

Um zukünftig die Wartung und Pflege der vorhandenen und neuen Systeme, sowie einen Ansprechpartner bzw. Koordinator für einen Medienentwicklungsplan gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer Planstelle im Stellenplan der Stadt Grevesmühlen notwendig. (Diese Stelle wäre dann auch anteilig für die Schule in Proseken zuständig). Daraus resultierend fallen alle personaltechnischen Kosten und Konsequenzen an (Sachkosten für den Arbeitsplatz, Sozialleistungen, Kranken- und Urlaubsvertretung). Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin würde sich Kompetenzen im Bereich der (pädagogischen) Schul-IT, welche von der Verwaltungs-IT abweicht, aneignen. Der/die Beschäftigte wäre für die Lauffähigkeit, Wartung und Pflege der Schul-IT zuständig und wäre Ansprechpartner für Dienstleister (z.B. Multifunktionsgeräte, Software, Schulinformationsportal), für Lehrkräfte im Fehlerfall und für die Entwicklung eines Medienentwicklungsplanes an den Schulen.Unterstützungs- und Beratungsleistungen durch weitere externe Dienstleister sind aber aufgrund der Komplexität und Vielfalt weiterhin zu erwarten.

 

Variante 2:

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat ein Kooperationsprojekt Schul-IT ins Leben gerufen und gefördert. In diesem Projekt soll es um die Ausarbeitung von Modell Medienentwicklungsplänen, Medienbildungsplänen, Handlungsleitfäden, Grund-IT-Ausstattungen an Schulen und Softwarebedarfe (Verwaltung u. Pädagogik) gehen. Neben diversen Kommunen, Datenschutzbeauftragten und dem Land selbst sind auch Dienstleister und der Zweckverband ego-mv in diesem Projekt vertreten. Die ersten Erkenntnisse aus dieser Projektgruppe sind, dass die Herausforderungen der Schul-IT aufgrund der Komplexität und Vielzahl nur gemeinsam bewältigt werden können. Wie auch bei der Verwaltungs-IT kann dies nur durch Kooperationen und Konsolidierung erfolgen. Dies ergibt sich bereits aus den Anforderungen an das IT-Personal für die Schulen, welches durch einzelne Schulträger gar nicht zu bewerkstelligen wäre.

Der Zweckverband ego-mv nimmt hier, wie auch bei der Konsolidierung von Verwaltungs-IT, eine zentrale Rolle ein und tritt nicht nur als Koordinator und Vermittler sondern auch als Dienstleister auf. Allen Mitgliedern des Zweckverbandes ego-mv ist es möglich, sich aus Dienstleistungen des Verbandes vergabefrei zu bedienen. Diese Dienstleistungen wiederum werden dann durch andere Mitglieder des Verbandes erbracht.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Leistungen der neu-itec GmbH, einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Neubrandenburg, in Anspruch zu nehmen. Die neu-itec GmbH arbeitet mit Vertretern der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim sowie der Kommunalservice Mecklenburg AöR an einer gemeinsamen technischen Infrastrukturlösung für eine Schul-Cloud, welche eine gemeinsame Verwaltung und Speicherung von Daten und Software für alle Schulen der Landkreise vorsieht. Diese Lösung soll auch auf Grund- und Regionale Schulen ausgeweitet werden. 2017 wurde die Workshop-Reihe „Schule 2.0“ von den Neubrandenburger Stadtwerken ins Leben gerufen. Mit ca. 30 Teilnehmern - Schulträgern, Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern von 10 Schulen - wurde die aktuelle Situation an den Schulen der Region diskutiert und Visionen für die Schule 2.0 entwickelt. Dabei erstreckt sich das Dienstleistungspotenzial nicht nur über die Beratung oder Wartung, sondern auch über die Bereitstellung der benötigten technischen Geräte über ein Mietmodell. (Leistungsumfang siehe Anlage 3).

Die Erfahrungen und das Potenzial der neu-itec GmbH soll allen Mitgliedern des ego-mv bei Bedarf angeboten werden. Weiterhin ist die neu-itec GmbH über die Stadtwerke Neubrandenburg im Kooperationsprojekt Schul-IT des Landes.

Eine Ersterfassung und ein vor-Ort-Gespräch an den Schulen mit der neu-itec GmbH, um überhaupt planen und ein Angebot erstellen zu können, hat bereits stattgefunden.

Zunächst wurde mit der kurzfristigen Bereitstellung von Server und Firewall zur Steigerung des Datenschutzes und Datensicherheit an jeder Schule kalkuliert. Die Sicherstellung des Betriebes hierfür erfolgt per Fernwartung. Der vor-Ort-Service wurde zunächst auf insgesamt 2 Tage im Monat festgelegt.

Die Miet- und Dienstleistungskosten belaufen sich auf ca. 6.100€ monatlich inkl. MwSt. Die monatlichen Kosten würden mit zunehmender Bereitstellung von Computerkabinetten, WLAN, Verwaltungsarbeitsplätzen oder interaktiven Tafeln sowie Cloud-Diensten steigen. Der altersbedingte Austausch der Computerkabinette steht z.B. bei der Regionalen Schule „Am Wasserturm“ mittelfristig an. Einmalige Investitionskosten für den Kauf würden entfallen.

Weiterhin fallen einmalige Kosten i.H.v. ca. 15.000€ inkl. MwSt. für die Inbetriebnahme, Konfiguration und Abstimmung, sowie Wartungsübernahme der vorhandenen Geräte an (insgesamt für die 3 Schulen).

Auf dieser Grundlage soll über den Zweckverband ego-mv die neu-itec GmbH mit dem Komplett-Service der Schul-IT für die städtischen Schulen beauftragt werden. 

 

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Beschluss:  

(löschen und überschreiben, wenn kein Beschluss gefasst)

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Stadtvertretung beschließt gemäß der im Sachverhalt erläuterten Variante 1 die kurzfristige Schaffung einer neuen Stelle im Stellenplan für die IT-Administration an den städtischen Schulen. Die Personal- und Investionskosten werden in den Haushalt 2018/2019ff aufgenommen.

 

Oder

 

2.

Die Stadtvertretung beschließt gemäß der im Sachverhalt erläuterten Variante 2 über den Zweckverband ego-mv die neu-itec GmbH mit der Bereitstellung, Wartung- und Pflege der Schul-IT zu beauftragen. Die Zukünftige IT-Ausstattung erfolgt anhand eines zu erstellenden Medienentwicklungsplanes für jede Schule. Benötigte Hard- und Software wird inkl. Pflege zukünftig gemietet. Die Kosten hierfür werden in den Haushalt 2018/2019ff aufgenommen. Der Abschluss der Dienstleistungsverträge erfolgt kurzfristig.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Variante  2.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

1


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2288&TOLFDNR=32968&selfaction=print