20.11.2018 - 8 Machbarkeitsstudie Bildungsstandort Grevesmühle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert zu diesem Tagesordnungspunkt über die Beratungen in den Ausschüssen. Diese haben sich wie folgt entschieden:

Bauausschuss – Variante 2

Finanzausschuss – Variante 2

Kultur- und Sozialausschuss – Variante 2.

 

Herr Schönfeldt richtet eine Frage an die Gutachter und möchte wissen, wie sie in die Aufgabenstellung eingewiesen wurden bzw. welche Leitlinien sie für ihre umfangreiche Arbeit mitgenommen haben.

 

Dr. Schwarte teilt mit, dass sich die Firma auf Basis einer Ausschreibung beworben hat. Im Anschluss wurden sie an Projektsitzungen beteiligt und es wurden Details abgestimmt. Angefragt wurde die Variante 2 und IIIb. Die mögliche Variante wurde weiter betrachtet.

 

Dr. Anderko spricht die intensive Arbeit der Arbeitsgemeinschaft an und fragt nach, ob diese auch in die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie eingeflossen ist.

 

Dr. Schwarte berichtet, dass die Vorarbeit der Arbeitsgruppe sehr hilfreich war und in die Erarbeitung der Studie mit eingeflossen ist. Als Basis dienten u.a. auch die Sitzungsprotokolle.

 

Herr Krohn spricht die demografische Entwicklung an und erkundigt sich, ob die Zahlen vom statistischen Landesamt kommen.

Dies wird bejaht.

 

Herr Schönfeldt meldet sich erneut zu Wort und erkundigt sich, warum eine Variante nicht weiter betrachtet wurde. Er fragt nach, ob dies eigenmächtig entschieden wurde oder wer dazu aufgefordert hat.

 

Hierzu teilt Dr. Schwarte mit, dass die Förderschule nicht weiter betrachtet wurde, da sie für die Nutzung als Grundschule nicht geeignet ist. Dies haben die Gutachter eigenhändig entschieden. Die bautechnische Einschätzung ließ keine weitere Betrachtung zu, so dass die Förderschule aus der Variante IIIb herausgelöst wurde, um diese Variante unter Berücksichtigung eines zusätzlichen Neubaubedarfes weiter zu betrachten.

 

Herr Schönfeldt kritisiert die harte Beurteilung der Förderschule. Er betont, dass eine Betriebserlaubnis für die Schule vorhanden ist und erkundigt sich, ob dies bekannt sei. Aus Sicht der Schüler, Lehrer und des Schulträgers wird die Schule in der Betrachtung schlecht dargestellt.

 

Dr. Schwarte bejaht die Anfrage von Herrn Schönfeldt. Er betont jedoch, dass durch die Gutachter ein anderer Betrachtungsansatz gewählt wurde, da die Förderschule für die Nutzung als Grundschule nicht geeignet ist.

 

Dr. Anderko widerspricht der Kritik von Herrn Schönfeldt.

 

Auch Herr Krohn spricht die Förderschule an und weist auf den möglichen Bestandsschutz hin. Eine Sanierung gestaltet sich auch hinsichtlich des Denkmalschutzes schwierig.

 

Herr Baetke legt den Standpunkt der SPD Fraktion dar und betont, dass die SPD Fraktion nicht gegen den Schulcampus ist. Eine Weiterentwicklung der Schulen ist von äußerster Wichtigkeit. Die Fraktion ist der Auffassung, dass das Gebäude der Förderschule in irgendeiner Form mitgenutzt werden kann. Herr Baetke berichtet von einer Begehung der Schulen durch die SPD Fraktion. An die Gutachter stellt er die Frage, ob diese bei anderen Schulneubauten bereits Erfahrungen mit Gebäuden in Modulbauweise sammeln konnten.

 

Dr. Schwarte verneint diese Anfrage. Diese Bauweise wird häufig als Ersatzgebäude während einer Bauphase genutzt. Auch als Bürogebäude ist diese Bauweise bekannt, jedoch nicht für Schulen.

 

Der Bürgermeister erinnert an die Grundidee einer Aula. Er verdeutlicht, dass die Gebäude der Förderschule nicht geeignet sind, für die Zwecke, die benötigt werden. Herr Prahler stellt die Frage, wie viele Räume über ein Mindestmaß von 50qm2 verfügen. Weiterhin spricht er sich gegen die Idee der Modulbauweise aus.

 

Dr. Schwarte teilt mit, dass lediglich 4 Räume im Gebäude der Förderschule das Mindestmaß erfüllen.

 

Frau Kausch berichtet aus der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses und spricht an, dass Schüler ab dem nächsten Schuljahr länger in der Grundschule verbleiben können. Dies ist aus ihrer Sicht eine wichtige Erkenntnis. Für den Bildungsstandort Grevesmühlen muss etwas geschaffen werden, was Zukunftsperspektive hat.

 

Auch Herr Schönfeldt spricht die Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses an. Hier berichtete Frau Kodanek (Schulleiterin der Grundschule Fritz Reuter) über viel Bewegung im Schulsystem. Bei der Größe dieses Vorhaben ist aus Sicht von Herrn Schönfeldt eine klare Zielorientierung notwendig. Er hofft auf die notwendige Erläuterung durch die Anwesenden Vertreter des Bildungsministeriums.

 

Frau Olbrisch spricht die Förderschule an und betont, dass es dort viel geringere Klassenstärken als in der Grundschule gibt.

 

Der Bürgermeister erteilt Frau Haferkamp das Wort und fragt im Vorfeld, warum die Stadt als Schulträger in mehr Fläche investieren muss.

 

Frau Haferkamp stellt sich als Leiterin der Landesstrategie „Inklusion“ vor. Sie informiert über ein Förderprogramm für inklusive Schulbauvorhaben. Hierfür wurde ein Kriterienkatalog erstellt, der die Anforderungen an die Schulen enthält. Beispielsweise beinhaltet der Kriterienkatalog eine Größe von 74qm2 für Klassenräume. Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird es zu Veränderungen im Grundschulbereich kommen. Es wird die Grundschulklassen geben und es wird deutlich stärker mit kleinen Lerngruppen gearbeitet, so dass auch hierfür mehr Räume und mehr Fläche benötigt werden.

 

Herr Schönfeldt spricht an, dass die 5. und 6. Klassen wahrscheinlich gedrittelt und nach neuen Plänen unterrichtet werden sollen. Ist dieser Sachverhalt bereits berücksichtigt?

 

Frau Haferkamp verdeutlicht, dass es laut Landesstrategie Inklusion nicht vorgesehen ist, die 5. und 6. Klassen in der Grundschule unterzubringen. Es ist für das Schuljahr 2024/2025 geplant Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen aufzuheben. Diese Schüler werden dann an der regionalen Schule beschult. Es wird einen flexiblen Bildungsgang geben. Darunter sind kleine Lerngruppen für langsam lernende Schüler aus einem Jahrgang zu verstehen.

 

Frau Olbrisch gibt bei den weiteren Überlegungen zur Raumplanung zu bedenken, dass weder Schüler noch Lehrer in jeder Pause die Räumlichkeiten wechseln können.

 

Herr Prahler erläutert, dass die Machbarkeitsstudie nicht die Aufgabe hatte ein architektonisches Konzept zu erarbeiten. Die Einzelheiten zu den Planungen der Gebäude erfolgt erst nach Beschlussfassung. Es wird mehrere Neubauten geben, die in Gesamtheit die Nutzfläche ergeben, die ausgewiesen worden ist. Während der Bauphase soll es zu keinen Beeinträchtigungen kommen. Die Bestandsgebäude können beispielsweise in den Sommerferien umgebaut werden.

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung möge eine Grundsatzentscheidung treffen, ob die städtischen Bildungseinrichtungen und die Mosaikschule der Diakonie umfassend modernisiert und erweitert werden sollen. Es stehen dabei zwei Varianten zur Diskussion. 

 

Hintergrund dessen ist, dass die AG Bildungsstandort Grevesmühlen 2030, eine Arbeitsgruppe, besetzt aus Vertretern der Schulen, der Politik sowie Diakonie und Landkreisverwaltung in 2016 umfassend analysiert hat, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssten, um in Grevesmühlen im Bereich der KiTa-Betreuung und der Grund- und der Regionalschulen bestmöglich aufgestellt zu sein. Die AG hatte dafür Zielstellungen formuliert und alle in Frage kommenden Baulichkeiten gesichtet. Hierbei wurde festgestellt, dass vor allem Handlungsbedarf besteht, weil die Diakonie erheblichen Neubaubedarf hat, um bestehenden Provisorien aufzulösen, aber auch, weil die städtischen Grundschulen und die Regionalschule erhebliche Erweiterungs- und Modernisierungsbedarfe aufweisen. Hierbei war insbesondere zu berücksichtigen, dass alle Schulbauten nicht geeignet sind, moderne pädagogische und inklusive Arbeit zu leisten. 

 

Zwischenzeitlich wurden aufgrund unserer Anmeldungen der Regionalschule und der Grundschule am Ploggenseeschule als „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ bereits Fördermittel i.H.v. 6,7 Mio. € im Rahmen des Schulbauprogramms in Aussicht gestellt.

 

Die Ergebnisse dieser Beratungen sind den politischen Gremien in der Sitzungsrunde im Februar 2017 erstmalig vorgestellt worden.

 

Hiernach wurde die Stadtverwaltung mit Beschluss am 15.05.2017 aufgefordert, eine fachlich fundierte Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen und hierbei zwei Vorzugsvarianten der vorgestellten Varianten untersuchen zu lassen.  Variante 2 beinhaltet die Umgestaltung des Schulstandortes am Ploggenseering, insbesondere mit der Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten für die Grund- und Regionalschule und einer neue Mosaikschule auf der sog. Bürgermeisterwiese. Variante 3b sieht die Einbeziehung der Förderschule des Landkreises in der Wismarschen Straße, den Umzug der Grundschule am Ploggensee und der Mosaikschule dorthin zuzüglich eines Erweiterungsbaus auf der Fläche zwischen bestehender Förderschule und Ploggenseering vor. Die Regionalschule würde in diesem Falle in den Baulichkeiten der bisherigen Grundschule und in einem Neubau Erweiterungsmöglichkeiten erhalten.

 

Beide Varianten sehen ferner vor, dass die Fritz-Reuter-Grundschule aufgrund der Umwandlung in eine volle Halbtagsschule einen Ergänzungsbau erhält, um den damit einher gehenden Raumbedarf, auch für Hortnutzungen abdecken zu können. Zudem gleichen sich beide Varianten darin, dass das sog. Haus I der Ploggenseeschule von der Diakonie als Horteinrichtung zur Miete betrieben würde.

 

Die Machbarkeitsstudie wurde vom Büro DKC Kommunalberatung GmbH und iwb Ingenieurgesellschaft mbH erstellt. Einher ging die gutachterliche Beurteilung mit einer umfassenden Analyse der zur Rede stehenden Baulichkeiten. Begleitet wurde die gutachterliche Arbeit durch Vertreter der betroffenen Schulen. Hierbei wurde Frau Ines Huhle von der Universität Rostock auf Veranlassung des Bildungsministeriums als Fachberatung eingebunden.

 

Hieraus ergaben sich einige wesentliche Bausteine, unabhängig von dem konkreten Variantenvergleich ..:

 

  • Die Schulen sollten im Endergebnis möglichst barrierefrei  sein und hinsichtlich des Modernisierungszustandes  2030 keinen wesentlichen Investitionsstau mehr aufweisen.

 

  • Die Idee des Schulcampus soll schulform- und trägerübergreifend weiter verfolgt werden. Die gemeinsame Arbeit der verschiedenen Schulen soll durch gemeinsam genutzte Räume (z.B. Essensausgabe, Lehrertrakte, Bibliotheken) unterstützt werden.

 

  • Klassenräume sollten ein Mindestmaß einhalten, das sich an diesbezüglichen Handlungsempfehlungen orientiert.. Klassenräume sollten zudem in der Regel Rückzugs- und Vorbereitungsräume haben, um die individuelle Betreuung und pädagogische Arbeit damit zu befördern. 

 

  • Fachkabinette (Musikräume u.s.w.) sowie Räumlichkeiten für Schulsozialarbeit u.ä. sollten weitestgehend gemeinschaftlich genutzt werden.

 

  • Eine Aula, eine Essensausgabe und ein zusätzlicher Sportraum wurden in die Konzeption zudem aufgenommen.

 

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden, wie erwähnt, in Kurzform in der gemeinsamen Sitzung von Haupt- Kultur- und Bauausschuss vorgestellt und liegen nunmehr seit 26.10.2018 in Langform vor und sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Die beiden untersuchten Varianten unterscheiden sich nicht wesentlich in den ausgewiesenen Gesamtkosten. Variante 3b ist vom Gutachter selbst wesentlich korrigiert worden, da er festgestellt hat, dass das bestehende Gebäude der Förderschule nicht für die Weiterentwicklung als Schulgebäude geeignet sei. Hier schlägt er einen Ersatzneubau vor, um damit den Anforderungen gerecht werden zu können.

Die im Gutachten ausgewiesenen Kosten bis 2030, deren Kostenträger und Fördersummen setzen sich überschlägig am Beispiel der Variante 2 wie folgt zusammen. Einzelwerte können der Anlage Darstellung der Gesamtkosten entnommen werden.

Bsp.: Variante 2:

 

Gesamtkosten bis 2030:        51,7 Mio. €

Abzgl. Umbau und Neubau der Diakonie     14,9 Mio. €

 

Gesamtkosten der Stadt GVM als Schulträger bis 2030  36,8 Mio. €

 

Instandhaltungskosten der Stadt bis 2030    11,8 Mio. € 

Instandhaltungskosten Regionalschule:           5,8 Mio. €

Instandhaltungskosten Ploggenseeschule:            4,2 Mio. €

Instandhaltungskosten Fritz-Reuter-Schule:          0,9 Mio. €

Instandhaltungskosten Kita:          0,9 Mio  €

 

Umbau- und Neubaukosten stadteigener Objekte:    25,0 Mio. €

Davon Umbau Grundschule Ploggensee        0,3 Mio. €

Davon Umbau Regionalschule         0,2 Mio. €

Davon stadteigene Neubauten Schulcampus    20,7 Mio. €

Davon Neubau Fritz-Reuter-Schule        3,8 Mio. €

 

Es ist zu betonen, dass die vom Gutachter geschätzten Instandhaltungskosten i.H.v. 11,8 Mio. € auch ohne Umsetzung der Idee des Schulcampus aufzuwenden wären.

Für die Baumaßnahmen an der Fritz-Reuter-Schule bestehen noch keine Fördermittelzusagen Dritter. Die Kosten von 3,8 Mio. € sind daher aus heutiger Sicht demnach vollumfänglich eigenständig zu finanzieren. Fördermittel werden bei Vorliegen eines Entwurfs aber versucht einzuwerben.

Für die stadteigenen Neubauten des Schulcampus, die Umbauten sowie in diesem Zusammenhang sinnvoll umzusetzenden Instandhaltungsmaßnahmen an den bestreffenden Bestandsgebäuden ergeben sich Kosten i.H.v. 24,8 Mio. €. Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 01.10.2017 auf Basis der Vorergebnisse der Machbarkeitsstudie eine sog. Prioritätenliste beschlossen, die mit o.g. Baukosten für den Schulcampus auch bereits angemeldet wurde..

Es sind indes nur Fördermittel i.H.v. 6,7 Mio. € aus dem Schulbauprogramm des Landes für den Schulcampus mit Schreiben vom 14.06.2018 zugesichert worden. Grundsätzlich sind aber 75 % Fördermittel möglich, was nach den nunmehr vorliegenden Baukosten Fördermittel i.H.v. 18,6 Mio. € ergeben würde. Somit ergebe sich ein Eigenanteil von 18,1 Mio. €, bei voller 75%iger Förderung i.H.v. 6,2 Mio. €. 

Die Variante 3b weist mit 51,4 Mio. € ähnliche Gesamtbaukosten, -anteile und auch Fördermöglichkeiten auf, so dass die Größenordnung mit der vorherigen Variante nahezu gleich zu setzen ist.

Die EFRE-geförderten Bestandteile des Gesamtprojektes sind bis zum Jahre 2023 umzusetzen. Dies wäre realistisch umsetzbar, wenn nunmehr die grundsätzliche Entscheidung über das „Ob“ und die Variante getroffen würde. Parallel zum erforderlichen B-Planverfahren wäre hiernach umgehend eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Im weiteren Zuge werden die Baukosten konkret anhand des Baukonzepts ermittelt, die Fördermittelanträge weiter verifiziert  und auch ein Bauzeitenplan entwickelt.

Für die Baumaßnahmen  im Bereich der Fitz-Reuter-Schule laufen die Vorbereitungen der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen

Es sei ausdrücklich betont, dass über Details der Bauausführung und insbesondere das Bauprogramm auch zu einem späteren Zeitpunkt Diskussions- und Entscheidungsbedarf besteht. Die bisherigen Flächenbedarfsermittlungen und Kostenermittlungen sind als Vorstufe der eigentlichen Hochbauplanungen zu verstehen.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung  Grevesmühlen beschließt, die Schulentwicklung bis 2030 in Grevesmühlen gemäß Variante ……. umzusetzen und die Baumaßnahmen jeweils vorzubereiten.

 

 

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Die Abstimmung erfolgt zu Variante 2.

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

2


 

 

 

 

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