12.12.2017 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Plüschow
- Datum:
- Di., 12.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Herr Arndt fragt an, wie der Winterdienst am Feuerwehrhaus in Naschendorf geregelt ist.
Antwort Herr Baumann: Der Gemeindearbeiter ist noch bis zum 11.01.2018 in Urlaub. Die Fläche von der Fahrzeughalle und die Zufahrt zum Feuerwehrhaus werden von der APG geschoben.
- Herr Fett fragt an, warum die Straße von der Zufahrt des Kieswerkes bis hoch zur B 105 so verunreinigt und nicht gereinigt wird. Die Bushaltestelle für die Kinder aus Hilgendorf ist auch total verdreckt und nicht mehr begehbar. Es sind vom Kieswerk nicht einmal Hinweisschilder zu verschmutzten Fahrbahnen aufgestellt worden.
Herr Baumann informiert, dass er bereits von Frau Burmeister vom Ordnungsamt eine E-Mail erhalten hat, dass es dort bereits Beschwerden wegen dieser Problematik gibt.
Das Kieswerk hat die APG damit beauftragt, die Straße zu fegen. Da jedoch so viele Lkw fahren und es immer geregnet hat, ist die Straße gleich wieder verschmutzt.
F.: Das Ordnungsamt wird beauftragt, das Kieswerk Happy KSR GmbH in Naschendorf anzuschreiben und aufzufordern, Maßnahmen einzuleiten, damit keine Verschmutzung der Straße mehr erfolgt.
- Da in der Gemeinde Plüschow eine Gebührensatzung vorliegt zum Einsatz der Feuerwehr können zukünftig bestimmte Feuerwehreinsätze abgerechnet werden. Die Gebührensatzung sollte auf der nächsten Gemeindevertretersitzung noch einmal vorgelegt werden.
- Herr Gerber fragt an, da bei der Straßenbegehung in Plüschow festgestellt wurde, dass eine Drainageleitung verstopft ist, ob diese schon freigelegt worden ist.
Antwort Herr Baumann: Die Ursache hierzu muss noch geklärt werden und erfolgt.
- Familie Schmidtke, Dorfstr. 7 in Plüschow hat das Holz auf der Gemeindefläche aufgestellt.
F.: Die Verwaltung möchte bitte Familie Schmidtke auffordern, die Gemeindeflächen zu räumen.
- Ab 01.01.2018 müssen alte Feuerstätten mit Feinstaubfilter ausgerüstet werden.