14.12.2017 - 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2012

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister Herr Springer übergibt die Sitzungsleitung wieder an seinen 1. Stellvertreter, Herrn H.-P. Voß.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.        

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2012.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.