14.12.2017 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 14.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der
Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 17.11.2017.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 541.292,21 Euro ist in das Jahr 2013 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Fehlbetrag saldiert sich somit auf -1.222.418,25 Euro.
Für die über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 2.385,87 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 251.473,30 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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93,4 kB
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1,8 MB
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