14.12.2017 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die Jahresabschlüsse für die Jahre 2011 und 2012 sowie die Gründe für die verspätete Erstellung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2011 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegen stehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.  

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2011 i. d. F. vom 14.11.2017.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 681.126,04 Euro ist in das Jahr 2012 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 192.384,54 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage