21.11.2017 - 5 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hufmann erläutert die vorliegenden Unterlagen.

 

Die Kopfzeile muss geändert werden.

 

Sachverhalt:

 

Nachdem die Gemeindevertretung den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes am 28.06.2016 gebilligt hatte, wurden zwischen dem 01.11.2016 und dem 02.12.2016 die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie der Nachbargemeinden durchgeführt. Zwischenzeitlich wurden die im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (2011) ausgewiesenen Eignungsgebiete „Windenergieanlage“ gerichtlich für unwirksam erklärt. Eine rechtliche Grundlage zur Ausweisung entsprechenden Flächen fehlt daher zurzeit. Aus diesem Grund wurde die angesprochene Flächendarstellung auch aus dem Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes herausgenommen. Weiterhin wurde die Fläche für den Gemeinbedarf in Weitendorf teilweise in eine Wohnbaufläche umgewandelt sowie eine Berichtigung der Wohnbauflächen entsprechend der Bestandssituation vorgenommen.

 

Da dies wesentliche Änderungen des Entwurfs sind, musste das Beteiligungsverfahren zwischen dem 25.07.2017 und dem 25.08.2017 erneut durchgeführt werden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus diesem Beteiligungsverfahren sind keine weiteren Änderungen der Planung erfolgt.

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß §6 BauGB der Genehmigung. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gägelow wirksam.

 

 

 

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Empfehlung des Bauausschusses:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung. Die Begründung zur 3. Änderung des Flächen-nutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0