05.10.2017 - 6 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 05.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Aufgrund der Dringlichkeit musste der Bürgermeister am 09.08.2017 von seinem Recht der Eilentscheidung nach § 39 (3)KV M-V Gebrauch machen.
Gemäß Hauptsatzung § 8 Abs. 2 Nr. 5 entscheidet der Bürgermeister über den Erwerb beweglicher Sachen bis zu einem Wert von 1000,00 €. Darüber hinaus obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung.