17.10.2017 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Stoffregen übernimmt das Wort und erläutert die Jahresabschlüsse der Gemeinde Plüschow für die Haushaltsjahre 2010 – 2013.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2010 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.      

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2010 i. d. F. vom 11.05.2017.

Das Ergebnis beträgt Null, somit ist kein Ergebnisvortrag in das Jahr 2011 vorzunehmen.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 24.565,92 Euro im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Notwendigkeit anerkannt.    

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2186&TOLFDNR=30196&selfaction=print