17.10.2017 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Plüschow
- Datum:
- Di., 17.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2011 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2011 i. d. F. vom 25.07.2017.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.529,34 Euro ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2012 zu übertragen.
Für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 20.027,69 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 65.728,72 Euro im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Notwendigkeit anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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125,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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