17.10.2017 - 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.       

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 31.07.2017.

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 58.321,74 Euro ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2013 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf -63.851,08 Euro.

Für die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3.692,02 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 29.393,11 Euro im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Notwendigkeit anerkannt.     

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2186&TOLFDNR=30192&selfaction=print