01.08.2017 - 9 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Plüschow
- Datum:
- Di., 01.08.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Der Bürgermeister informiert über den Stand der Fusionsverhandlungen mit der Gemeinde Upahl. Bei der Selbsteinschätzung der Gemeinde hat diese 54 Punkte erhalten. Auf der Gemeindevertretersitzung Upahl in Hanshagen sind am 11.05.2017 die Fusionsbestrebungen kurz angerissen worden.
Am 13.06.2017 fand ein Beratungsgespräch zur Fusion Plüschow – Upahl im Rathaus der Stadt Grevesmühlen statt. Teilnehmer waren Herr Baumann, Herr Dreves, Frau Scheiderer, Frau Stoffregen, Herr Prahler, Herr Ditz, Frau Lenschow, Herr Fandrich, Herr Schneider, Herr Springer:
Vermerk zum Beratungsgespräch zur Fusion Plüschow-Upahl am 13.06.17 im Rathaus der Stadt Grevesmühlen
Herr Prahler leitete die Gesprächsrunde mit der Vorstellung der vorangegangenen Fusionen Gemeinde Stepenitztal und Upahl – Hanshagen ein. Die Gemeinde Stepenitztal hat finanziell von der Fusion bisher nicht profitiert. Das politische Leben in der Gemeinde funktioniert gut. Als größtes Problem hat sich herausgestellt, dass die Kitabeiträge der Elternstiegen, da die Kita der ehemaligen Gemeinde Mallentin voll ausgelastet war und die weiteren Kinder aus der Gemeinde Stepenitztal nach Grevesmühlen in die Kita mussten. Es wurden jedoch Investitionen umgesetzt, die sonst nicht umgesetzt worden wären. Die ehemalige Gemeinde Hanshagen wurde insbesondere durch die Gewährung einer Konsolidierungshilfe entschuldet, so dass diese Fusion in dieser Konstellation als voller Erfolg anzusehen ist.
Herr Fandrich erläuterte den Gemeinden Upahl und Plüschow die zukünftigen Einnahmen der Gemeinden, wenn diese fusionieren würden. Die Gemeinde Plüschow erhält 2017 189.000 € als Schlüsselzuweisungen (SZW) aus dem FAG. Als fusionierte Gemeinde würden 2017 lediglich 141.000 € als SZW fließen. Dies entspricht einem Verlust von 59.000 € jährlich (diese Daten wurden dem IM am 07.06.2017 zur Beratung der Koordinatoren mitgeteilt), der die ersten drei Jahre durch das IM auf Antrag der Gemeinde jedes Jahr ausgeglichen werden könnte (§ 1 Abs. 5 FusionsVO). Dieser Ausgleich kann nur im Nachhinein erfolgen, da alle Fakten dem Ministerium bekanntgegeben werden müssen, diese Ausgleichszahlung zu berechnen.
Zieht man die sinkende Kreis- und Amtsumlage ab, so ergibt sich immer noch ein Minus für die fusionierte Gemeinde i. H. v. ca. 20.000 €.
Dieses Minus könnte durch die Anpassung des Satzungsrechts, die Einsparungen bei den Aufwandsentschädigungen und beim Wegfall von Verwaltungskosten (Wegfall Haushalt, Sitzungsdienst) zum Teil aufgefangen werden.
Es wird an die Bürgermeister appelliert, sich nicht von den Zahlen entmutigen zu lassen, sondern das Gesamte zu betrachten und die Fusionsverhandlungen fortzuführen, um eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem IM zu haben. Der ausgehandelte Fusionsvertrag stellt keine Pflicht dar, diesen auch zu unterschreiben und umzusetzen.
Zur abschließenden Beurteilung der finanziellen Auswirkungen einer Fusion sind die beabsichtigten Regelungen im Gebietsänderungsvertrag maßgeblich, da hier Weichenstellungen für Be- und Entlastungen vorgenommen werden können.
Am 20.06.2017 fand diesbezüglich ein Termin beim Innenministerium statt, an dem Herr Baumann, Herr Dreves, Herr Koth, Frau Lenschow, Frau Scheiderer, Herr Springer und Herr Voß teilgenommen haben. Es besteht die Vorstellung, dass die Eigenmittel der Gemeinde für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges vom Innenministerium gestellt werden. Aufgrund der noch fehlenden Beschlüsse vom Kreis und Ministerium ist der Termin einer möglichen Fusion zum 01.01.2018 nicht zu halten.
Herr Arndt informiert: am 10.07.2017 haben Fusionsgespräche mit den Feuerwehren beider Gemeinden stattgefunden. Im Einvernehmen wird es auch nach einer Fusion drei Ortswehren geben. Seit 2010 beantragt die Gemeinde bereits die Förderung eines neuen Feuerwehrautos. Weil der Eigenanteil bisher nicht aufgebracht werden konnte, läuft das Antragsverfahren weiter. Im Haushalt 2018 des Landkreises ist die Förderung vorgesehen. Das neue Feuerwehrauto für die Feuerwehr Plüschow sollte den Standort Naschendorf haben und mit in die Fusionsverhandlungen aufgenommen werden.
- Herr Gerber fragt an, wie weit der Stand der Windkraftanlagen in der Gemeinde ist.
Antwort BM: Lt. Aussage von Herrn Dramm, Stadtwerke GVM, gibt es keinen neuen Erkenntnisstand, da ein Storch auf dem Grundstück der Familie Brennecke in Gr. Pravtshagen der störende Faktor ist.
- Herr Dreves informiert, dass der Kirchenverein Friedrichshagen die Mauer und die Treppe zur Kirche neu bauen lässt. Das Kriegerdenkmal, was hier auch eingebunden ist, steht auf dem Grundstück der Gemeinde. Über die Kriegsgräberfürsorge besteht die Möglichkeit, Zuwendungen für Sanierungsarbeiten zu erhalten, jedoch müsste die Antragstellung dann über die Gemeinde erfolgen.
Frau Brandstädter machte die Anmerkung, dass es vom Innenministerium über den Landkreis auch Mittel für die Pflege dieser Flurstücke gibt.
- Frau Bräsch macht die Anmerkung, dass das Geschirr im Bürgerhaus in Plüschow nicht mehr vollständig für 80 Personen ausreicht.
Herr Dreves will zur nächsten Gemeindevertretersitzung eine Bestandsliste aufnehmen.
- Herr Arndt informiert, dass es den Erlass zur Bedarfsplanung seit Ende 2017 gibt, jedoch fehlen noch die Durchführungsbestimmungen.
Jede Gemeinde hat die Möglichkeit, den Bedarfsplan selbst aufzustellen. Vorgesehen ist jedoch, dass dieser auf Amtsebene erstellt wird.