22.11.2017 - 5 Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Mi., 22.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Herpich teilt mit, dass sie beauftragt wurde eine Vorlage zu erstellen welche durch Beschluss der Gemeindevertretung die Gebührensatzung zum 31.12.2017 außer Kraft setzen wird. Hierfür ist es notwendig zunächst die Hallengebührensatzung aufzuheben, da diese auf der Grundlage der Hallennutzung (Hallensatzung) erhoben wurde. Dem wird mit TOP 5 und TOP 6 nachgekommen, in TOP 7 wird dann die privatrechtliche Nutzung der Halle vorbereitet.
Der Bürgermeister informiert die Anwesenden über den Rechtsstreit bzw. die Klage eingereicht durch den TSV Gägelow e. V. Er verliest auszugsweise eine E-Mail, die ihm vom Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern zugegangen ist, in der von einer „sozialverträglichen und kostendeckenden Nutzungsgebühr“ ausgegangen wird. Das wäre in Gägelow der Fall, so Herr Wandel.
Herr Pochanke stellt die Frage, warum sich die Fronten so verhärtet hätten.
Herr Schmidt vom TSV Gägelow e. V. nimmt hierzu Stellung und stellt die Situation aus der Sicht des Sportvereins dar. Er argumentiert über doppelte Abrechnung der Kosten, da seiner Meinung nach diese bereits im Schullastenausgleich miteingerechnet sind und beruft sich auf ein Urteil aus Niedersachsen. Der Verwaltung und der Gemeinde wird vorgeworfen, auf die Argumente zum Widerspruch nicht eingegangen zu sein.
Mit dem Eintreffen von Herrn Andersen sind 5 Ausschussmitglieder anwesend.
Der Bürgermeister fast nochmal die Argumente der Gemeinde zusammen.
Frau Lenschow widerlegt ebenfalls die Aussagen von Herrn Schmidt. Es hat sehr wohl ein Gespräch mit allen Beteiligten einschließlich der Rechtsanwältin gegeben, bei dieser Beratung wurde ein gemeinsamer Nenner gefunden. Es sind Kompromisse eingegangen worden und die Gemeinde ging davon aus dass das Problem nun behoben sei.
Seitens des TSV wurde kurz darauf mitgeteilt, dass der Widerspruch aufrechterhalten wird. Ein Entgegenkommen der Gemeinde war bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit gegeben.
Herr Pochanke appelliert an alle Beteiligten doch noch einen Kompromiss zu finden, da alles andere doch nur unnötige Kosten verursacht.
Herr Harloff beendet die Ausführungen und lässt abstimmen.
Sachverhalt:
In der Vergangenheit gab es wiederholt Streitigkeiten hinsichtlich der Gebührenerhebung für die Nutzung der Sporthalle Proseken, insbesondere wurde die Richtigkeit der Gebührenkalkulation angezweifelt. Aktuell ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin anhängig. Kläger ist der TSV Gägelow e.V..
§ 1 Abs. 3 KAG M-V räumt den Gemeinden die Befugnis ein, für ihre öffentlichen Einrichtungen Benutzungs- und Entgeltregelungen in privatrechtlicher Form zu treffen.
Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt derartige Regelungen in privatrechtlicher Form für die Sporthalle Proseken für die Zeit ab dem 01.01.2018 zu treffen. Dies soll der Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes dienen und zu sicheren und zeitnahen Nutzungsentgelteinnahmen führen.
Voraussetzung für die privatrechtliche Organisation ist die Aufhebung des entsprechenden Satzungsrechtes, beginnend mit der Hallengebührensatzung.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken (Hallengebührensatzung) vom 14.04.2010 in Fassung der 1. Änderungssatzung vom 29.08.2011.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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