05.12.2017 - 9 Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

n der Vergangenheit gab es wiederholt Streitigkeiten hinsichtlich der Gebührenerhebung für die Nutzung der Sporthalle Proseken, insbesondere wurde die Richtigkeit der Gebührenkalkulation angezweifelt. Aktuell ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin anhängig. Kläger ist der TSV Gägelow e.V.. 

§ 1 Abs. 3 KAG M-V räumt den Gemeinden die Befugnis ein, für ihre öffentlichen Einrichtungen Benutzungs- und Entgeltregelungen in privatrechtlicher Form zu treffen.

Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt derartige Regelungen in privatrechtlicher Form für die Sporthalle Proseken für die Zeit ab dem 01.01.2018 zu treffen.

Dazu wurde bereits die Gebührensatzung aufgehoben. Folgerichtig ist die Benutzunssatzung aufzuheben und durch eine Benutzungsordnung zu ersetzen. 

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Gägelow für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken (Hallensatzung) vom 14.04.2010 in Fassung der 1. Änderungssatzung vom 29.08.2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2157&TOLFDNR=30646&selfaction=print