05.12.2017 - 9 Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
n der Vergangenheit gab es wiederholt Streitigkeiten hinsichtlich der Gebührenerhebung für die Nutzung der Sporthalle Proseken, insbesondere wurde die Richtigkeit der Gebührenkalkulation angezweifelt. Aktuell ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin anhängig. Kläger ist der TSV Gägelow e.V..
§ 1 Abs. 3 KAG M-V räumt den Gemeinden die Befugnis ein, für ihre öffentlichen Einrichtungen Benutzungs- und Entgeltregelungen in privatrechtlicher Form zu treffen.
Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt derartige Regelungen in privatrechtlicher Form für die Sporthalle Proseken für die Zeit ab dem 01.01.2018 zu treffen.
Dazu wurde bereits die Gebührensatzung aufgehoben. Folgerichtig ist die Benutzunssatzung aufzuheben und durch eine Benutzungsordnung zu ersetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
13,6 kB
|