26.09.2017 - 7 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Ortslag...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Anlass der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 ist eine vorliegende Anfrage, auf dem Flurstück 170/2, Flur 1, Gemarkung Weitendorf, eine Einfamilienhausbebauung zu realisieren. Für das betroffene Grundstück ist im Ursprungsplan eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Die Schaffung eines öffentlichen Parks konnte aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden. Auch das ursprüngliche städtebauliche Konzept, in dem Bereich eine dreiseitige Bebauung um eine zentrale Grünfläche zu schaffen, konnte bisher nicht umgesetzt werden, da einzelne Gebäude inzwischen abgerissen wurden sowie Flächenverkäufe stattgefunden haben. Darüber hinaus befinden sich auf der Fläche Nebengebäude, die abgerissen werden sollen.

Auch die Nutzung der Fläche für Gemeinbedarf im Nordosten des ursprünglichen Geltungsbereiches wird künftig nicht mehr benötigt. Um einen städtebaulich geordneten Abschluss der Wohnbebauung in diesem Bereich zu ermöglichen, soll, in Anlehnung an die vorhandene Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, die Bebauung mit drei Einfamilienhäusern planungsrechtlich vorbereitet werden.

Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 reagiert die Gemeinde auf die genannten, geänderten Rahmenbedingungen bzw. Missstände und schafft damit einen geordneten städtebaulichen Zusammenhang.

Die immissionsschutzrechtlichen Belange hinsichtlich der Schweinemastanlage im Osten der Ortslage werden im Planverfahren berücksichtigt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallenden Planungskosten für die Aufstellung der 4. Änderung des B-Planes Nr. 16 sind je nach Grundstücksgröße anteilig auf die Grundstückseigentümer (2 Private und Gemeinde) aufzuteilen. Entsprechende Verträge sind diesbezüglich noch vor dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuschließen.

 

 

 

Anlage/n: Übersichtskarte über den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16, „Ortslage Weitendorf“

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorlage bis zur Klärung aufkommender Fragen, zurückzustellen. Frau Otto nimmt diese Fragen mit.

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:10

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage