09.03.2009 - 6.1 Beratung über die Erforderlichkeit einer Sonder...

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Zur Bekämpfung des Schilderwaldes sowie zur Einnahme von Gebühren für Werbeanlagen wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, eine private Firma mit der Vermietung von Werbeflächen (auf ausgewählten Aufstellern) sowie für die Beseitigung unzulässiger Werbung zu beauftragen.

 

Herr Heinze trägt in diesem Zusammenhang vor, dass eine Sondernutzungssatzung nur dann erforderlich ist, wenn der Verkehrsraum regelmäßig behindert wird. Dies treffe aber für die Werbeanlagen nicht zu, da sich diese nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden.

 

Am Mittwoch, den 11.03.09 wird dazu ein Besprechungstermin mit einen potenziellen Interessenten stattfinden.

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