04.02.2009 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark ...

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Durch den Planer Herrn Mahnel und Frau Matschke wurden Erläuterungen zu dem Bebauungsplan vorgetragen und mit den Gemeindevertretern diskutiert. In der Schlussfolgerung wurde deutlich hervorgehoben, dass die Stellungnahmen insbesondere des Landkreises und des Amtes für Raumordnung und Landesplanung unter Berücksichtigung der heutigen Rechtslage zu weich formuliert sind.

 

Festlegung:

Grundsätzlich hält die Gemeinde an ihrer Zielstellung fest, nur maximal 100 m hohe Windkraftanlagen zuzulassen. Die weiteren Entscheidungen der Gemeindevertretung werden von weiterlaufenden Anträgen abhängig gemacht. So ist die Verlagerung eines Eignungsgebietes in östlicher Richtung vorgesehen. Die Gemeinde wird sich im Regionalen Raumordnungsprogramm bzw. in der Fortschreibung mit einer Stellungnahme zum bisherigen Gebiet äußern.

Hinsichtlich der Ausweisung eines neuen östlichen Gebietes östlich von Testorf-Steinfort würden aus der Sicht der Gemeinde die Spannungen für die Gemeinde bzw. für die Einwohner der Gemeinde reduziert werden. Die Begrenztheit der zeitlichen Möglichkeiten wurde hervorgehoben. Die Gemeindevertretung ist zu weiterem Handeln aufgefordert. Nach Abstimmungen bzw. nach Bekanntwerden der Verlagerung des Eignungsgebietes in östliche Richtung, wohl in 14 Tagen, wird über die weitere Vorgehensweise entschieden.