31.01.2017 - 8 Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schneider von der Koordinierungsstelle des Landkreises informiert, dass laut Fusionszuordnung pro aufgelöster Gemeinde 200.000,00 Euro Prämie gezahlt werden.

Bei Gemeinden die einen negativen Haushalt haben, wird eine Konsolidierungszulage in Höhe von bis zu 400.000,00 Euro ausgeschüttet, 40 % d. h. 160.000,00 Euro davon müssen nicht zurückgezahlt werden.

 

Sollte in den nächsten 5 Jahren ein Haushaltsausgleich 1 x erreicht sein, werden die restlichen 60 % = 240.000,00 Euro ausgeschüttet. Bezugsjahr ist der 31.12.2015.

Hat die andere Gemeinde einen positiven Haushalt, so werden diese nicht miteinander verrechnet.

 

Die Empfehlung wäre, den Haushalt ganz normal zu planen und die Maßnahmen anzuschieben.

 

Frau Scheiderer informiert die anwesenden Gemeindevertreter über die Beschlussvorlage zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Gebiertsänderungsvertrag.

Dies ist die sogenannte Startschuss-Beschlussvorlage um Verhandlungen mit der Gemeinde Upahl aufzunehmen. Die Selbsteinschätzung ist erforderlich und Voraussetzung um die Mittel zu erhalten. Kriterien für die Selbsteinschätzung sind vorgegeben. Die Koordinierungsstelle unterstützt die Gemeinde vom Vertrag bis zur Fusion, falls es dazu kommen sollte. Die Selbsteinschätzung ist von allen Gemeinde gefordert, auch wenn diese nicht fusionieren.

 

Sachverhalt:

Nach § 11 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können freiwillige Gebietsänderungen durch Vertragsschluss der beteiligten Gemeinden herbeigeführt werden. Dazu bedarf es zunächst eines Beschlusses über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Dieser Beschluss ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KV M-V formell vorgeschrieben. Er bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

In Vorbereitung dieser Beschlussfassung haben die Bürgermeister der Gemeinden Plüschow und Upahl sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen mehrere Sondierungsgespräche geführt und die Arbeit der jeweils anderen Gemeindevertretung durch Teilnahme an deren Sitzungen kennengelernt. Dies ermöglichte einen Einblick in Themen und Belange der Nachbargemeinde. Betont wurden in diesen Gesprächen insbesondere die gute territoriale Lage zueinander sowie die guten sozialen und kulturellen Beziehungen auf dem Gebiet des Sports und in den Vereinen. Dabei wurden aber auch strukturelle und wirtschaftliche Probleme besonders der Gemeinde Plüschow erörtert. (Auf die Protokolle des Hauptausschusses der Gemeinde Plüschow vom 13.09.2016, der Gemeindevertretung Plüschow vom 25.10.2016 und vom 06.12.2016 sowie der Gemeindevertretung Upahl vom 15.12.2016 wird diesbezüglich verwiesen.) Im Verlauf der Gespräche wurde insbesondere deutlich, dass sich die Gemeinden, die beide dem Amt Grevesmühlen-Land angehören, einen freiwilligen Zusammenschluss sehr gut vorstellen können, sofern für die dann größere Gemeinde die Zukunftsfähigkeit nach dem Gemeinde-Leitbild-Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GLeitbildG M-V) festgestellt werden kann. Zur Unterstützung bei der Vornahme dieser (Selbst-)Einschätzung wird die Koordinierungsstelle beim Landkreis Nordwestmecklenburg in Anspruch genommen werden.

 

Vor dem Abschluss eines Gebietsänderungsvertrags mit der Gemeinde Upahl sind die von der Fusion betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land anzuhören. Der Gebietsänderungsvertrag bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme von Verhandlungen über einen Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Upahl

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0