31.01.2017 - 6 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Liedtke informiert die anwesenden Gemeindevertreter über die Fortführung des Haushaltsicherungskonzeptes der Gemeinde Plüschow.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wurde 2011 für die Gemeinde beschlossen und muss fortgeschrieben werden.

 

Das Nutzungsentgelt für das Schloss Plüschow beträgt ab 2017 4.000,00 Euro.

 

Die Anhebung des Hebesatzes Grundsteuer A werden von 280 % auf 310 %, der Grundsteuer B von 355 % auf 375 % und der Gewerbesteuer von 320 % auf 340 %, auf Landesdurchschnitt erhöht.

 

Über den Wohnblock in der Dorfstraße 16 in Plüschow wird gesondert beraten.

 

Herr Baumann machte den Vorschlag, dass kurzfristig mit den Gemeindevertretern, der WOBAG und den Mietern in der Dorfstraße 16 in Plüschow eine Zusammenkunft stattfindet.

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plüschow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2017 und die Finanzplanjahre 2018-2020.

 

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.                       

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage