28.03.2017 - 10 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Hebesätze der Haushaltssatzung treten erst mit Genehmigung des Haushaltes durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft. Bis zur Genehmigung behalten die bisherigen Hebesätze aus dem Vorjahr ihre Gültigkeit. Die Gemeinde hat jedoch mit dem Haushaltssicherungskonzept eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B beschlossen. Da die untere Rechtsaufsichtsbehörde angekündigt hat, den Haushalt 2017 erst mit Vorlage der beschlossenen Jahresabschlüsse 2012 bis 2013 zu genehmigen, ist es erforderlich, eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen, um die zusätzlichen Erträge dennoch realisieren zu können.           

 

 

 

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Beschluss:  

 

In § 1 unter Ziffer 2 ist der Hebesatz für die Grundsteuer B mit 354 v.H. anzugeben.

 

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer  der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2017.                       

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

3

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2017&TOLFDNR=28385&selfaction=print