14.03.2017 - 6 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach der vorangegangen Beratung in der gemeinsamen Ausschusssitzung gibt es noch folgende Anfragen:

Herr Hünemörder erkundigt sich nach der Finanzierung der Feuerlöschwasserzisterne in Stofferstorf, Frau Stoffregen teilt mit, das hierfür noch ein Haushaltsrest aus 2016 in Höhe von 35.000€ verfügbar ist. Im Rahmen des Löschwasserkonzeptes werden die Arbeiten ausgeführt.

Herr Andersen bittet zu prüfen, ob in der neuen Kalkulation zur Nutzung der Sporthalle Proseken der Hallenwart mit berücksichtigt wurde.

Anmerkung Verwaltung:

Der Hallenwart (Hausmeister) wurde auch in den vorherigen Kalkulationen immer berücksichtigt.

 

Herr Harloff möchte von Frau Herpich die Kalkulation gemailt bekommen. Dies wird veranlasst.

 

Der Stellenplan ist zu prüfen.

Anmerkung Verwaltung:

Laut Personalabteilung ist der Stellenplan korrekt. Dieser wird nach dem Muster der „Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung der Stellenpläne im kommunalen Bereich“ aufgestellt. Die Angestelltenstellen werden als Vollbeschäftigte Einheiten umgerechnet, bei den Arbeitern entfällt diese Umrechnung, hier gibt es nur ganze Stellen.

Folgende Auskunft wurde vom Landkreis erteilt:

„Seit Einführung des TVÖD wird tariflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, man spricht nur noch von Beschäftigten. Bei der Aufstellung des Stellenplanes ist es den Kommunen überlassen, ob sie bei der Zusammenstellung wie bisher zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheiden oder alle Stellen in VbE umrechnen. Im Stellenplan selbst wird ja auf die Stundenanzahl hingewiesen.“

 

Sollte es von der Gemeindevertretung gewünscht sein, werden im Stellenplan 2018 alle Stellen in VbE umgerechnet.

 

Auf die Frage zu den Abschreibungen auf Finanzbeteiligungen erklärt Frau Stoffregen, diese würden nicht abgeschrieben

 

 

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss unter Berücksichtigung der Änderungen aus der gemeinsamen Ausschusssitzung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2017.

 

Dem Haushaltsplan liegt die Wirtschafts- und Finanzplanung des kommunalen Unternehmens bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen ist.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage