15.12.2016 - 7 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister führt in den Beratungsgegenstand ein.

 

Frau Lenschow erläutert, dass in der Gemeinde Stepenitztal ein Rechtsstreit anhängig ist. Empfohlen wird daher, jetzt erst einmal die Satzung zu beschließen, das Urteil abzuwarten und dann evtl. die Satzung zu ändern oder neu zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 8.428,22 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert zum einen aus der Einführung des Erschwernis*- und Rohrleitungsbeitrages (Mehraufwand in Höhe von 4.064,00 €) und zum anderen aus der Einführung des erhöhten Faktors auf alle versiegelten Flächen. Der Zuschlag für versiegelte Flächen hat sich von bisher 100 % auf 350 % erhöht.

 

*Der Erschwernisbeitrag wird von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstücke aufgrund ihrer Befestigung (z. B. Gebäude- und Wegeflächen, u. ä.) einen schnelleren Wasserabfluss verursachen.

 

Der Gebührensatz erhöht sich von bisher 9,95 €/ha auf 12,76 €/ha. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt. 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage