20.10.2016 - 7 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Aufgrund der Dringlichkeit musste der Bürgermeister am 11.08.2016 von seinem Recht der Eilentscheidung nach § 39 (3) KV M-V Gebrauch machen.

Gemäß Hauptsatzung § 8 Abs. 2, Nr. 5 entscheidet der Bürgermeister über den Erwerb beweglicher Sachen bis zu einem Wert von 1.000,00 €. Darüber obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung.

 

Weitere Erläuterungen zum Sachverhalt siehe Eilentscheid vom 11.08.2016.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe des Böschungsmähwerkes Dücker UNA 500 an die Firma Schmahl-HaGe Landtechnik GmbH & Co. aus Upahl.

Die Investitionskosten liegen bei 41.748,00 € und wurden für dieses Jahr eingeplant.

Die Deckung hierfür erfolgt aus dem Produktsachkonto 11402.09100000 034.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

 

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