17.11.2008 - 4 Beitritt der Gemeinde Gägelow zum Zweckverband ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zu diesem TOP ist Herr Cunitz, kaufmännischer Leiter beim ZV Grevesmühlen, anwesend.

Die entsprechenden Unterlagen wurden im Vorfeld der Sitzung zugeschickt.

 

Herr Krause sieht eine Trennung der Aufgaben durch die Übertragung an zwei verschiedene Zweckverbände kritisch.

 

Der Bürgermeister, Herr Wandel, gibt hierzu folgende Erläuterung: Aktuell gibt es zwei Gebiete in der Gemeinde mit zentraler Regenentwässerung (Kirschenallee/Schule/Birnenallee/Ahornweg in Proseken und Gewerbegebiet in Gägelow). In den übrigen Bereichen wird versickert. Allein für die Reinigung der gemeindlichen Regenrückhaltebecken muss die Gemeinde in 2008 20 T€ zahlen. Weitere Kosten werden durch die vorgeschriebene Kamera - Befahrung und die anschließenden Sanierungsaufwendungen der Kanäle entstehen. Derzeit hat die Gemeinde keine Möglichkeit der Gegenfinanzierung dieser Kosten, da es keine Satzung gibt. Diese hätte schon vor Jahren erlassen werden müssen.

Die Stadt Grevesmühlen als Verwaltungsbehörde sieht dies nicht als ihre Aufgabe an, da sie wie alle übrigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die Regenentwässerung an den ZV Grevesmühlen übertragen hat, zumal sie nicht über die entsprechenden Kapazitäten verfügt.

Der ZV Wismar, dem die Gemeinde die übrigen Aufgaben wie Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung übertragen hat, hat bislang signalisiert, dass er die Aufgabe nur übernimmt, wenn die Gemeinde die Anlagen in einen sanierten Zustand gebracht (dokumentiert durch Prüfbericht auf Basis Kamera - Befahrung) und eine entsprechende Satzung erlassen hat. Der ZV Wismar hat bisher nur für Neukloster diese Aufgabe übernommen.

Der ZV Grevesmühlen würde die Aufgabe auch zum jetzigen Stand übernehmen.

Allerdings sieht auch der Bürgermeister das Problem, dass die Gemeinde in zwei Zweckverbänden vertreten ist.

 

Herr Andersen gibt zu Bedenken, dass laut Wismarer Verbandssatzung (§ 3) alle Aufgaben dem ZV Wismar zu übertragen sind. Herr Cunitz weist darauf hin, dass dies mit der Anlage zur Satzung eigentlich eingeschränkt wird.

 

Herr Cunitz beantwortet weitere Fragen der Finanzausschussmitglieder zu aktuellen Preisen und zur Zusammenarbeit beider Verbände. Er stellt zudem klar, dass beim Zustandekommen des Vertrages die Übergabe der Anlage kostenfrei erfolgt. Die Gemeinde hätte zudem Stimmrecht in der Verbandsversammlung zu den allgemeinen Verbandsangelegenheiten und zum Thema Niederschlagswasser.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Finanzausschussmitglieder sind sich einig, dass angesichts der finanziellen Situation eine schnelle Regelung erforderlich ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den ZV Wismar schriftlich mit Hinweis auf § 3 seiner Verbandssatzung und mit kurzer Fristsetzung aufzufordern, zu einer möglichen Aufgabenübernahme Stellung zu nehmen. Dies soll unter der Maßgabe erfolgen, dass die gleichen Konditionen des Vertragsangebotes des Zweckverbandes Grevesmühlen anzusetzen sind (Übergabe der Anlagen im jetzigen Zustand und Übertragung des Satzungsrechts).

 

 

 

Sollte die Stellungnahme des Zweckverbandes Wismar negativ ausfallen, empfiehlt der Finanzausschuss der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt der Gemeinde Gägelow zum Zweckverband Grevesmühlen zur Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung.

 

Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden beauftragt, nach Beschluss der Gemeindevertretung sowie nach Beschluss der Verbandsversammlung, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach beiliegendem Muster zu schließen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 5, Nein- Stimmen:0, Enthaltungen:0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage