29.11.2016 - 9 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an die Wasser- und Bodenverbände um 907,99 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert zum einen aus der Einführung des Erschwernis*- und Rohrleitungsbeitrages (Mehraufwand in Höhe von 436,68 €) und zum anderen aus der Einführung des erhöhten Faktors auf alle versiegelten Flächen. Der Zuschlag für versiegelte Flächen hat sich von bisher 100 % auf 350 % erhöht.

 

*Der Erschwernisbeitrag wird von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstücke aufgrund ihrer Befestigung (z. B. Gebäude- und Wegeflächen, u. ä.) einen schnelleren Wasserabfluss verursachen.

 

Mit Schreiben vom 16. August 2016 hat der Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste mitgeteilt, dass sich der Beitrag für das Jahr 2017 um 2.200 € erhöhen wird (Einführung des Zuschlages für versiegelte Flächen).

 

Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:

 

-          30,71 € für Grundsteuer B-pflichtige Flächen (derzeit 17,60 €/ha)

-          9,28 € für Grundsteuer A-pflichtige Flächen (derzeit 9,20 €/ha).

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.   

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

2


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1951&TOLFDNR=27251&selfaction=print