12.09.2016 - 8 Änderung des Beschlusses vom 28.06.2016 zur VO/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Der Beschluss vom 28.06.2016 ist aus folgenden Gründen aufzuheben, da zum Einen die vorgeschlagene Änderung zur Ergänzung des Waldschutzabstandes nicht erforderlich ist und zum Anderen ein Mitwirkungsverbot des Vorschlagenden gemäß   § 24 KV M-V bestand.     Zur Vermeidung eines Verfahrensfehlers wird daher der Gemeindevertretung empfohlen, den Beschluss vom 28.06.2016 aufzuheben und neu zu fassen.

 

Nachdem die Gemeindevertretung den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungs-planes am 01.07.2014 gebilligt hatte, wurden zwischen dem 28.07.2014 und dem 29.08.2014 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden durch die Träger öffentlicher Belange sowie auch durch die Bürger der Gemeinde zahlreiche Bedenken zu dem vorgelegten Vorentwurf des Flächennutzungsplanes geäußert.

Im Vordergrund standen dabei die Erweiterung der Sondergebietsflächen für Windkraftanla-gen südöstlich von Stofferstorf und die Tatsache, dass die im Plan dargestellten Ausgleichs-flächen teilweise nicht zur Verfügung stehen.

Aufgrund dieser Stellungnahmen wurden im Rahmen der Erarbeitung des vorliegenden Ent-wurfs folgende Änderungen vorgenommen:

-Das dargestellte sonstige Sondergebiet "Windenergieanlagen" (Vorentwurf Fläche 3) wird reduziert und entspricht jetzt in seiner Ausdehnung dem im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (2011) dargestellten Eignungsgebiet Windenergieanlage. Die Reduzierung betrifft insbesondere den nordwestlichen Bereich des ursprünglich ausgewiesenen Sondergebietes.

-Die ursprünglich vorgesehene Darstellung einer Ausgleichfläche südlich der Ortslage Gägelow (Vorentwurf Fläche 4) entfällt vollständig aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit.

-Die Ausgleichsfläche südlich von Weitendorf wird aus demselben Grund um rd. die Hälfte reduziert (Vorentwurf Fläche 6).

 

Der so geänderte Entwurf soll nun öffentlich ausgelegt und zur erneuten Beteiligung der TÖB versendet werden.

 

Gemäß § 24 KVMV haben Frau Hünemörder, Herr Hünemörder, Herr Schwarz und Herr Kolz weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss vom 28.06.2016 aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

 

1)    Die Gemeindevertretung Gägelow billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß Anlagen.

 

2)    Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungs-planes einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

3)    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage