12.09.2016 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Herr Tödt wurde von einigen Bürgern beauftragt Unterschriftslisten, gegen die Errichtung einer Windenergieanlage in Form einer Gittermastanlage, an den Bürgermeister der Gemeinde zu übergeben. Diese Unterschriftensammlung beinhaltet 117 Unterschriften gegen den Bau einer WEA.

 

Herr Wandel verliest den Text der Unterschriftensammlung und über gibt der Protokollantin das Dokument als Anhang zum Protokoll.

 

Herr Matzek fragt an, ob die Straßenbeleuchtung „An der Wenning“ reduziert werden kann?

 

Herr Wandel erklärt, dass die Straßenbeleuchtung „An der Wenning“ Werksmäßig nicht dimmbar ist. Es soll mit dem Elektriker nach Möglichkeiten gesucht werden, wie eine Leuchtstärkenreduzierung umgesetzt werden kann.

 

Frau Harten erkundigt sich, wann der Spielplatz in der Hufstraße endlich fertiggestellt wird?

 

Herr Wandel sichert zu, dass daran gearbeitet wird.

 

Frau Harten bittet um ein Hinweisschild, nach Fertigstellung, wo dieser Spielplatz zu finden ist.

 

Herr Litzner spricht den Widerspruch des Bürgermeisters einer Beschlussvorlage der letzten Sitzung an, in der es um das Mitwirkungsverbot einiger Gemeindevertreter ging.

Hier stellt er die Frage, ob es eine Übersicht über bereits ausgesprochene Mitwirkungsverbote nach § 24 KVMV der letzten Jahre gibt. Wurde bei gefassten Beschlüssen immer darauf geachtet, ob Mitwirkungsverbote bestehen? Kann das überprüft werden, ob immer ordnungsgemäß gehandelt wurde?

 

Herr Wandel antwortet, dass in der Vergangenheit auch schon Mitwirkungsverbote nach § 24 KVMV ausgesprochen wurden.

 

Herr Kolz informiert, dass er sich beim Landkreis, Fachdienst Kommunalaufsicht, diesbezüglich erkundigt hat. Frau Bössow hat ihm hierzu per Mail geantwortet.

 

Herr Hünemörder erkundigte sich auch zur Sachlage und legte diese Mail vom Fachdienst Kommunalaufsicht vor.

 

Die Kommunalaufsicht ist zum heutigen Zeitpunkt der Auffassung (noch nicht abschließende rechtsaufsichtlich verbindliche Stellungnahme), das in diesem Fall das Mitwirkungsverbot ausgesprochen werden muss.

 

 

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