21.06.2016 - 3 Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Baumann übergibt das Wort an Frau Lenschow, die die Informationsvorlage zur Übertragung von Haushaltsansätzen für das Jahr 2016 erläutert.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

Die Übertragung der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2015 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2016, welche im Finanzhaushalt 2015 berücksichtigt wurde.  

 

 

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Die Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen.       

 

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Anlagen zur Vorlage