22.09.2016 - 12 Übertragung einer Vollmacht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 22.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Testorf-Steinfort wurde ein Darlehen in Höhe von 130.300 Euro veranschlagt. Es dient der Finanzierung der Eigenanteile der im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Investitionen sowie der übertragenen Haushaltsreste.
Im Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2016 hatte die Gemeinde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde bereits einen vorläufigen Zins- und Tilgungsplan vorgelegt und nachgewiesen, dass die zusätzliche Kreditbelastung über eine bereits beschlossene Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern finanziert wird.
Das Darlehen soll über einen Zeitraum von 20 Jahren getilgt werden. Die Zinsen sollen über diese Laufzeit festgeschrieben werden.
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat sich eine Einzelgenehmigung des Kredites vorbehalten. Außerdem werden die gebotenen Zinskonditionen durch die Banken nur weinige Stunden gehalten. Daher ist der Zuschlag kurzfristig noch am gleichen Tage zu erteilen. Die Gemeindevertretung entscheidet bei Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes ab einer Höhe von 50.000 Euro.. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird daher die Übertragung der Vollmacht an die Kämmerin vorgeschlagen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort bevollmächtigt die Kämmerin der Stadt Grevesmühlen, für das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2016 vorgesehene Darlehen in Höhe von 130.300 Euro (vorbehaltlich der Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde) entsprechende Angebote einzuholen und den Zuschlag auf das günstigste Angebot zu erteilen.
