22.09.2016 - 8 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 22.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Beschlussvorschlag wird nach Erläuterung durch Herrn Mahnel von ihm geändert und ergänzt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Testorf-Steinfort verfügt über einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Innerhalb des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort sind nach Vorgabe des regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg auch Flächen für die Errichtung und Nutzung von Windenergieanlagen dargestellt. Da sich der RREP in Fortschreibung befindet, setzt sich die Gemeinde Testorf-Steinfort erneut mit diesen Belangen auseinander. Zur Überprüfung der planungsrechtlichen Regelung zur Errichtung und Steuerung von Windenergieanlagen überarbeitet die Gemeinde Testorf-Steinfort ihren Flächennutzungsplan.
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Regelung von Windenergieanlagen wird gefasst. Die Gemeinde möchte damit die Voraussetzungen für die Anpassung an die zukünftig zu erwartenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung schaffen.
Die Gemeinde bezieht sich hierauf auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Die Darstellung im Flächennutzungsplan sollen entsprechend Fortgang des RREP und Fortgang der Prüfung der Gemeinde überprüft und dargestellt werden. Unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 BauGB ist es Ziel der Gemeinde auf Antragstellungen zu reagieren, dass die Durchführung der Planung durch Vorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde.
Die Planung bezieht sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Testorf-Steinfort, wird sich maßgeblich jedoch auf das bisher im RREP dargestellte Eignungsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen, dass durch die Gemeinde auch in den Flächennutzungsplan zu übernehmen war, beziehen.
Unter anderem soll die Abgrenzung der Fläche unter Berücksichtigung der Abstandskriterien des Planungsverbandes überprüft werden.
Die Höhenregelung für die Errichtung von Windenergieanlagen sollen unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern getroffen werden, so dass mit zunehmender Entfernung zur Ortslage höhere Windenergieanlagen zulässig sind; andernfalls jedoch mit geringerer Entfernung Windenergieanlagen mit geringerer Höhe zulässig.
Beschluss:
- Die Gemeinde Testorf-Steinfort fasst den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes zum maßgeblichen Thema der Regelung und Steuerung von Windenergieanlagen. Der vorhandene Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gebiet der Gemeinde und insbesondere für das Sondergebiet für Windenergie in Testorf-Steinfort einer Prüfung unterzogen.
- Die Ziele bestehen
- in der Überprüfung der Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen,
- in der Regelung zur Höhenlage für Windenergieanlagen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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