22.09.2016 - 11 Beschluss über die überplanmäßige Auszahlung fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 22.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Bereits in der Sitzung am 31.03.2016 wurden durch die Gemeindevertreter Einsparungen in Höhe von 4.000 Euro bei diversen Konten zur Deckung des Mehrbedarfs bei den Personalkosten beschlossen.
Nunmehr wurden im Zusammenhang mit der Nachtragsplanung insgesamt 8.700 Euro Mehrbedarf angemeldet. Die Maßnahme wird zum Teil aus dem ESF-Bundesprogramm gefördert. Lt. Bescheid ist für das Jahr 2016 mit Zuwendungen in Höhe von rd. 8.300 Euro zu rechnen, wovon bereits 4.200 Euro im Haushalt 2016 geplant sind. Somit kann nur über den Differenzbetrag in Höhe von rd. 4.100 Euro als Mehrertrag verfügt werden.
Weiterhin werden Einsparungen bei den Unterhaltungsaufwendungen für Gemeinde- und Landesstraßen über insgesamt 4.600 Euro vorgenommen.
Die Deckung erfolgt somit aus den Konten
11201.41441 (Mehrerträge Bundesmittel)4.100 Euro
54101.52338 (Unterhaltung Gemeindestraßen)1.600 Euro
54301.52338 (Unterhaltung Geh- und Radwege an Landesstraßen)2.000 Euro
54301.52922 (Aufwendungen für Baumpföege an Landesstraßen)1.000 Euro
Da Personalkosten nicht mit den übrigen Auszahlungen des Teilhaushaltes deckungsfähig sind, entsteht eine überplanmäßige Auszahlung.
Gemäß § 7 (11) Hauptsatzung entscheidet die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Auszahlungen über 5.000 Euro.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
11,4 kB
|
