26.05.2016 - 10 Forführung des Haushaltssicherungskonzeptes der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auch zur Fortfürhung des Haushaltssicherungskonzeptes geht die Gemeindevertretung auf einzelne Punkte näher ein. Die Reduzierung der Energiekosten der Straßenbeleuchtung soll fortgeführt werden. Der Verkauf des ehemaligen Dorfgemeinschaftshauses muss aus den Maßnahmen herausgenommen werden. Die Gründe sind im Haushaltssicherungskonzept dargelegt.

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern.

 

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2016 und die Finanzplanjahre 2017-2019

 

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1918&TOLFDNR=25941&selfaction=print