26.05.2016 - 10 Forführung des Haushaltssicherungskonzeptes der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 26.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Christina Liedtke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auch zur Fortfürhung des Haushaltssicherungskonzeptes geht die Gemeindevertretung auf einzelne Punkte näher ein. Die Reduzierung der Energiekosten der Straßenbeleuchtung soll fortgeführt werden. Der Verkauf des ehemaligen Dorfgemeinschaftshauses muss aus den Maßnahmen herausgenommen werden. Die Gründe sind im Haushaltssicherungskonzept dargelegt.
Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern.
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39 kB
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