26.05.2016 - 8 Widmung und Benennung der Verkehrsfläche "Am Ho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 26.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass entstandene Schäden an der Straße, die durch Baufahrzeuge verursacht wurden, von den Bauherren zu tragen sind. Dies wurde auch vertraglich fixiert.
Herr Gebühr merkt an, dass bereits Schäden entstanden sind.
Sachverhalt:
Gemäß § 1 und § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993 S. 42), zuletzt geändert am 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.
Die in der Übersichtskarte dargestellte und im Eigentum der Gemeinde Upahl befindliche Verkehrsfläche wird gemäß § 7 StrWG – MV dem öffentlichen Verkehr ohne Widmungsbeschränkung gewidmet und gemäß § 3 Nr. 3 StrWG – MV erstmalig als Gemeindestraße eingestuft.
Mit der Widmung werden die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen, insbesondere die Straßenbaulast, die verkehrsrechtliche Zuständigkeit und die Straßenreinigungspflicht geregelt.
Die erstmalige Einstufung in eine Straßengruppe ist gemäß § 7 Absatz 1 Satz 5 StrWG – MV in der Widmungsverfügung festzulegen.
Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gemäß § 7 Absatz 2 StrWG – MV öffentlich bekanntzumachen.
Die Grundstücke erhalten die Hausnummerierung 1 – 23 in wechselseitiger Nummernfolge, so dass die ungeraden Hausnummern auf der linken und die geraden Hausnummern auf der rechten Straßenseite liegen (siehe auch beigefügte Karte).
Die Hausnummernzuteilung wird gegenüber den Eigentümern per Bescheid festgesetzt.
Beschluss:
1) Die in der beigefügten Karte dargestellte Verkehrsfläche
Gemarkung: Upahl
Flur: 1
Flurstücke: 62/183
wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 Nr. 3 StrWG – MV als Gemeindestraße eingestuft.
2) Die o.g. Verkehrsfläche im B-Plan Nr. 1 „Wohngebiet Upahl Nord“ erhält folgenden Straßennamen:
„Am Holländersteig“
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfügung über die Widmung und Benennung öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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