26.05.2016 - 9 Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister geht auf einige Punkte detailliert ein. In den nächsten Sitzungen sollte thematisiert werden, wie die geplanten Sitzgelegenheiten vor dem Dorfgemeinschaftshaus aussehen sollen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

Die Übertragung der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2015 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2016, welche im Finanzhaushalt 2015 berücksichtigt wurde.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung nimmt die Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2016

Vorlage: VO/10GV/2016-199 zur Kenntnis.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1918&TOLFDNR=25763&selfaction=print