31.03.2016 - 8 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 31.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert die Tagesordnungspunkte 8 und 9 und geht auf die wesentlichen Punkte ausführlich ein.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Upahl hat das Planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.
Die Öffentlichkeit konnte sich frühzeitig über die Inhalte der Planung und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Planung unterrichten und Stellungnahmen zu den Inhalten in der Zeit vom 10.03.2015 bis 24.03.2015 in der Stadtverwaltung Grevesmühlen, Bauamt, abgeben.
Die Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.03.2015 bis einschließlich 27.04.2015 in der Stadtverwaltung Grevesmühlen, Bauamt, öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.03.2015 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Landkreis Nordwestmecklenburg erhebliche Bedenken hinsichtlich der Ausweisung eines Kleinsiedlungsgebietes vorgetragen. Den Bedenken des Landkreises wurde durch die Gemeinde Upahl gefolgt und als Art der baulichen Nutzung wurde nunmehr ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Dies hatte ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu Folge. Hierbei hat die Gemeinde Upahl bestimmt, dass mit dem erneuten Entwurf nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgeben werden können nur die berührten Behörden und die berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Die Gemeinde Upahl hat bestimmt, die Dauer der erneuten Auslegung auf 2 Wochen zu verkürzen. Die geänderten Planunterlagen lagen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 23.07.2015 bis einschließlich 07.08.2015 in der Stadtverwaltung Grevesmühlen, Bauamt, öffentlich aus. Die berührten Behörden und die berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.07.2015 um Abgabe einer Stellungnahme zu dem erneuten Entwurf gebeten. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zum erneuten Entwurf keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
Die Gemeinde Upahl hat alle im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
-zu berücksichtigende Stellungnahmen,
-teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und
-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.
Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Beschluss:
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Upahl unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage dargestellt, geprüft.
Es ergeben sich:
-zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Upahl zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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