31.03.2016 - 11 Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 31.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Matschke erläutert, dass die Flächennaturdenkmäler durch einen Beschluss des Rat des Kreises im Jahr 1988 unter Schutz gestellt wurden. Dies entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Recht.
Sachverhalt:
Der Landkreis NWM hat mit Schreiben vom 08.02.2016 die Gemeinde von der geplanten Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis NWM im Rahmen einer Sammelverordnung informiert und dies begründet (s. Anlagen). Der Entwurf der Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis NWM liegt in der Stadt Grevesmühlen, Bauamt, Haus 2, 1. OG, für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 15.04.2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In der Gemeinde Upahl ist folgendes Flächennaturdenkmal davon betroffen:
-Wiese in Kastahn
Die „Wiese in Kastahn“ gehört teilweise zum FFH-Gebiet Stepenitz-, Radegast- und Maurinetal mit Zuflüssen (DE2133-301). Die Wiese ist im B-Plan Nr. 2 Kastahn als Schutzgebiet und Schutzobjekt im Sinne des Naturschutzes ausgewiesen. Auf der Wiese befindet sich ein denkmalgeschützter Turmhügel, der gleichzeitig ein geschütztes Biotop gemäß §20 LNatG M-V (Nr. 6768) ist.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben.
Die Gemeinde Upahl nimmt die Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis Nordwestmecklenburg zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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137 kB
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