31.03.2016 - 7 Erklärung zum Einvernehmen gemäß § 16 Kindertag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister macht einige Erläuterungen zum Sachverhalt.

 

Herr Voß erkundigt sich, wie hoch die Mehrkosten für die Gemeinde sind und spricht sich für eine weitere Förderung der Kinder aus der Gemeinde aus.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass sich die Mehrkosten bei einer finanziellen Beteiligung von 60% auf 4.749,36€/ Jahr belaufen.

 

Herr Mumm erkundigt sich, warum die Gemeinde sich finanziell beteiligt, obwohl sie nicht der Träger der Kindertageseinrichtung ist.

 

Herr Stahlhut spricht sich für eine weitere finanzielle Beteiligung der Gemeinde von 60% aus.

 

Sachverhalt:

Ab 01.02.2016 wurden die Platzkosten der Kindertageseinrichtung „Die kleinen Landmäuse“ in Upahl neu verhandelt.

Gemäß § 20 KiföG M-V hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mindestens 50% des nach Abzug von Landesmitteln verbleibenden Finanzierungs-bedarfs des Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung zu tragen.

Die Eltern tragen die restlichen 50%.

Um die finanzielle Belastung für die Eltern möglichst gering zu halten, hat sich die Gemeinde bislang über den gesetzlichen Anteil hinaus an der Finanzierung der Krippenplätze für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Upahl beteiligt, nämlich mit 60% anstatt 50%, sodass die Eltern nur 40% anstatt 50% der Platzkosten tragen mussten.

Es ist nunmehr zu entscheiden, ob die Gemeinde Upahl die Krippenplätze weiterhin mit 60% bezuschusst oder sich für die gesetzliche Variante mit 50% entscheidet.

Die Beteiligung der Gemeinde an den Kindergartenplatzkosten bleibt unverändert bei 50%.

 

Am Anhang sind 3 mögliche Varianten zur Beratung aufgeführt.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Platzkosten der Kita „Die kleinen Landmäuse“ in Upahl entsprechend der Variante 3.

 

Variante 3: 60 % finanzielle Beteiligung (freiwillige Leistung)

 

Betreuungs-
form Krippe

Platz-kosten
gesamt

Anteil Land/LK

60 % Anteil
Wohnsitz-
gemeinde

40 % Anteil
Eltern

Abzgl. Elternent-
lastung

Zu zahlen-
der Eltern-
beitrag

Krippe ganztags
Krippe teilzeit
Krippe halbtags

962,06 €
637,30 €
474,93 €

267,00 €
155,00 €
  96,00 €

417,04 €
289,38 €
227,36 €

278,02 €
192,92 €
151,57 €

100,00 €
  60,00 €40,00 €

178,02 €
132,92 €
111,57 €

 

(siehe auch Anlage zum Protokoll)

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage