23.08.2016 - 6 Beschluss über die 2. Änderungssatzung der Stra...

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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder fragen ob es eine Beschilderung gibt, wann die Reinigung durchgeführt wird.

Laut Fachamt wird eine Beschilderung 72 Stunden vor der durchzuführenden Straßenreinigung durchgeführt.

 

 

 

Sachverhalt:

Die Firma ABS führte bis zur Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit Ende 2014 die Straßenreinigung in der Gemeinde zwischen Ende März/ Anfang April und Ende November/ Anfang Dezember alle zwei Wochen durch. Dafür wurden zuletzt 789,56 Euro brutto je Einsatz berechnet.

In Ermangelung eines neuen Vertragspartners in vertretbarer Nähe für eine so häufige regelmäßige Reinigung wurden die Straßen in der Reinigungsklasse 1 ab 2015 nur noch bei Bedarf gekehrt. Das hat sich mittlerweile als völlig ausreichend erwiesen. Die Kosten von durchschnittlich 700 bis 750 Euro brutto je Einsatz verringern die jährlichen Gesamtkosten bei vier zu veranschlagenden Einsätzen um etwa 10.000 Euro auf etwa 3000 Euro. Die Reinigungen finden in der Regel Mitte April (nach dem Ende des Straßenwinterdienstes), Ende Juni (vor dem Dorf- und Sportfest in Proseken), Ende September (vor dem Erntefest) und Ende November (nach dem Laubabwurf der Straßenbäume) statt. Zusätzliche Einsätze der Kehrmaschine können bei Bedarf kurzfristig angefordert werden. Die Reinigungstermine, in der Regel an einem Donnerstag zwischen 07.00 Uhr und 13.00 Uhr, orientieren sich am Grad der Verschmutzung, den Vegetationsabläufen und besonderen Straßenbenutzungen durch Veranstaltungen der Gemeinde. Erforderliche Nacharbeiten, zum Beispiel in den zur Reinigung belegten Parkbuchten, erledigen in der Regel die Gemeindearbeiter.

 

Eine Empfehlung wird nicht ausgesprochen, da keine Beschlussfähigkeit vorliegt.

 

 

 

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Beschluss:  

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung der Straßenreinigung in der Gemeinde Gägelow.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage