07.11.2016 - 7.2 Nichtöffentlich

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Münter erkundigt sich, ob es rechtlich möglich ist, nachzuzählen.

 

Frau Scheiderer erläutert ausführlich, dass § 40 Abs. 1 Nr. 2 LKWG ein Nachzählen ausschließt, wenn ein Wahlrechtsverstoß behauptet wird. Die Rechtsfolge ist ausdrücklich normiert. Es kommt nur eine Neuwahl in Betracht, wenn massive Fehler passiert sind. Eine Neuauszählung ist entweder für alle Wahlbezirke oder auch nur einen bestimmten Wahlbezirk möglich.

 

Herr Bendiks erkundigt sich, warum sich die Mehrheit gegen eine Neuauszählung sträubt. Er spricht sich für eine Neuauszählung aus, damit die Stadt wieder zur Ruhe kommt.

 

Frau Scheiderer geht nochmals darauf ein, dass eine Neuauszählung rechtlich nicht so einfach ist. Die Wahl genießt Bestandsschutz und auch die an der Wahl Beteiligten werden geschützt. Diese haben die Wahl ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz durchgeführt. Ein knappes Wahlergebnis und die Tatsache, dass Menschen Fehler machen, reichen als Begründung nicht aus. Wenn massive Fehler aufgetreten sein sollten, kommt nur eine Neuwahl in Betracht.

 

Auch Herr Schiffner vertritt die Ansicht, dass die Wahl durch das Gesetz geschützt ist. Wenn diese Wahl aufgrund des knappen Wahlergebnisses angegriffen wird, dann wird zukünftig jede Wahl angegriffen. Es muss aufgepasst werden, welches Signal die Stadtvertretung heute in die Stadt gibt.

 

Herr Grote ist der Meinung, dass Wahlergebnis gleich Wahlergebnis ist. Da aus seiner Sicht keine Gegenargumente oder Fakten vorliegen, spricht er sich gegen eine Neuauszählung aus.

 

Herr Bibow spricht sich nach reiflicher Überlegung für eine Neuauszählung aus. Er möchte auch nachwievor erhobenen Hauptes als Stadtvertreter durch die Stadt gehen. Seiner Meinung nach, denken die Bürger sonst, dass sich die Stadtvertretung das Ergebnis so hinbiegt, wie sie es wünscht.

 

Frau Kausch merkt an, dass laut unterer Rechtsaufsichtsbehörde die Möglichkeit einer Neuauszählung gegeben ist.

 

Frau Münter schließt sich dem Wortbeitrag von Frau Kausch an. Es besteht im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung die Möglichkeit nochmals auszuzählen. Sie spricht in diesem Zusammenhang das knappe Wahlergebnis und den späten Einspruch an. Sie nennt außerdem einen ähnlichen Fall aus Bremen aus dem Jahr 2015. Persönlich wertet sie den Einspruch als sehr schwach. Frau Münter spricht sich dafür aus, dass die untere Rechtsaufsichtsbehörde ihre Wertung zu einer Neuauszählung darlegt. Der Sachverhalt muss mehr aufgeklärt werden. Sie spricht sich für eine Neuauszählung aus.

 

Auch Herr Baetke äußert seine Meinung. Die rechtlichen Grundlagen wurden durch Frau Scheiderer erläutert. Er geht auf die ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlvorstände ein und merkt an, dass die Möglichkeit zur Teilnahme an der Auszählung für jedermann möglich gewesen wäre.  Seiner Meinung nach beruht der Einspruch auf Vermutungen. Herr Baetke spricht sich gegen eine Neuauszählung aus.

 

Herr Krohn wertet die Vermutungen nur als Meinung des Einspruchsführers. Seiner Meinung nach ist die Wahl korrekt verlaufen.

 

Herr Reppenhagen schließt sich der Meinung von Herrn Krohn an.

 

Aus der Sicht von Herrn Grote liegen hier nur Gerüchte und Annahmen vor. Es könnte auch in Frage gestellt werden, ob es den Informanten tatsächlich gibt.

 

Auch Herr Schönfeldt legt seine Ansicht dar. Er sieht hier auch nur die Meinung des Einspruchsführers. Dieser hatte 14 Tage lang Zeit die Fakten darzulegen. Herr Schönfeldt spricht sich gegen eine Neuauszählung aus.

 

Frau Kausch wiederholt die rechtliche Möglichkeit, dass der besagt Wahlbezirk nochmals ausgezählt wird. Die Fraktion Die Linke spricht sich für eine Neuauszählung aus, um hinterher jegliche Diskussion ausschließen zu können.

 

Herr Bibow ist der Ansicht, dass jeder die Möglichkeit hat, sich in die Diskussion einzubringen.

 

Herr Schulz teilt mit, dass Herr Wandel die Fraktion Die Linke über ernstzunehmende Hinweise informiert hat. Herr Schulz geht davon aus, dass Fehler passiert sind und spricht sich für eine Neuauszählung aus.

 

Herr Scharnweber betont, dass es die Stadtvertretung den Wählern schuldig ist, eine objektive Entscheidung herbeizuführen.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass alle Argumente Für und Wider ausgetauscht sind. Die Stadtvertretung ist aufgefordert entsprechend der gesetzlichen Grundlagen eine Entscheidung zu treffen.

 

Herr Bibow stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

Dem Antrag wurde stattgegeben mit dem

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:23

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:1

 

 

Beschluss:  

Die Stadtvertretung weist den Einspruch des Einspruchsführers, Herrn Uwe Wandel, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Groteloh, vom 28.09.2016 gegen die Gültigkeit der Stichwahl des Bürgermeisters vom 18.09.2016 zurück.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

Dr. Roland Anderko

 

 

 

Stefan Baetke

 

 

 

 

Uwe Bendiks

 

 

 

Jörg Bibow

 

 

 

David Böttcher

 

 

Dr. Udo Brockmann

 

 

 

Jürgen Bühring

 

 

 

Maik Faasch

 

 

 

Mathias Fett

 

 

 

Ralf Grothe

 

 

 

 

Elvira Kausch

 

 

Thomas Krohn

 

 

 

 

Christiane Münter

 

 

Peter Neumann

 

 

 

Erika Oberpichler

 

 

 

Erich Reppenhagen

 

 

 

 

Wilfried Scharnweber

 

 

Sven Schiffner

 

 

 

 

Marlis Scholz

 

 

Hans-Joachim Schönfeld

 

 

 

 

Volkmar Schulz

 

 

 

Roland Siegerth

 

 

Mario Wehr

 

 

 

Jörg Wilms

 

 

Summe

15

9

0

 

 

Die Öffentlichkeit wird um 19.35 Uhr wieder hergestellt. Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekanntgegeben.

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1861&TOLFDNR=27381&selfaction=print