05.04.2016 - 15 Breitbandausbau; Grundsatzbeschluss zur Bereits...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 05.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schönfeldt erkundigt sich, wie das weitere Vorgehen ist, wenn es keine 90%-ige Förderung gibt.
Herr Prahler teilt mit, dass das Thema dann nochmals thematisiert werden müsse. Die Chancen für Grevesmühlen seien zudem grundsätzlich geringer als die für den ländlichen Raum.
Der Bürgermeister ist der Auffassung, dass die Breitbandversorgung alleinige Aufgabe des Bundes sein sollte, er verschließt sich der Beschlussfassung aber nicht, da es die einzige Chance für eine kurzfristige Verbesserung sei. .
Sachverhalt:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Initiative zum Breitbandausbau gestartet. Ziel ist der flächendeckende Breitbandausbau im gesamten Bundesgebiet mit einer Versorgung von 50 Mbit/s Downloadrate bis zum Jahr 2018. Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 22. Oktober 2015 veröffentlicht. Der Bund fördert in Projektgebieten, die noch unterversorgt sind und in denen auch in den nächsten drei Jahren kein eigeninvestiver Ausbau durch Telekommunikationsanbieter erfolgt, die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke, die sich beim Ausbau für den TK-Anbieter ergeben würde. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V koordiniert das Programm auf Landesebene und setzt bei der Umsetzung auf die Landkreise. Die Landkreise treten für die Gemeinden in den Projektgebieten selbst als Antragsteller auf. Der Landkreis Nordwestmecklenburg beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Breitbandkompetenzzentrum M-V (BKZ), die Gemeinde im Rahmen einer gemeindeübergreifenden Antragstellung zur Förderung des Breitbandausbaus zu berücksichtigen.
Weitere Kommunen, die dieser Auswahl angehören und die in einem Zuge mit der Gemeinde einen Breitbandausbau erfahren sollen, sind voraussichtlich im Bereich des Amtes Klützer Winkel und Grevesmühlen-Land.
Diese Auswahl berücksichtigt die aktuelle Versorgungssituation sowie die Ergebnisse der Markterkundung, wonach zumindest in Teilen des Stadtgebietes kein TK-Anbieter auf eigene Kosten den Ausbau in den betreffenden Gemeinden in absehbarer Zeit durchführen wird.
Das Breitbandkompetenzzentrum beabsichtigt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens, mit dem die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt werden soll. Es wird beabsichtigt, diese Wirtschaftlichkeitslücke mit öffentlichen Mitteln auszugleichen. Der Bund fördert die Wirtschaftlichkeitslücke grundsätzlich mit 50 %, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann dieser Satz bis auf 70 % erhöht werden. Das Land M-V will bis auf 90 % kofinanzieren, womit sich im Ergebnis dessen ein Eigenanteil von 10 % für die Gemeinde ergibt. Dieser kann bei finanzschwachen Gemeinden auf Antrag abgesenkt oder ersetzt werden. Darüber entscheidet ein Beirat auf Landesebene.
Die Wirtschaftlichkeitslücke ist noch nicht bekannt, insofern kann auch keine verbindliche Aussage zu dem bei der Gemeinde zur Rede stehenden finanziellen Anteil getroffen werden. Es kann von einer Wirtschaftlichkeitslücke von 3 T€/Haushalt ausgegangen werden und dass dies im Stadtgebiet von Grevesmühlen insbesondere die Ortsteile südlich der Bahntrasse betrifft.
Der Antrag muss bis zum 29. April 2016 gestellt werden (Deadline). Dieser Grundsatzbeschluss ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Antrags für das Gemeindegebiet. Der Landkreis übernimmt als Antragsteller für die Gemeinden und späterer Zuwendungsempfänger das alleinige Haftungsrisiko und möchte den Willen der Gemeine zur Bewerbung im Förderprojekt erkennen.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der kommunalrechtlichen Genehmigung und erzeugt deshalb noch keine Bindungswirkung. Die verbindliche Zusage der Gemeinde ist erst nach Vorliegen des konkreten finanziellen Angebotes des ausführenden Unternehmen sowie Fördermittelzusagen möglich.