31.03.2016 - 12 Teilfortschreibung Regionales Raumentwicklungsp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert die anwesenden der Gemeinde zu diesem Verfahren mittels einer Postwurfsendung. Die Gemeindevertretung möchte einen Beschluss gegen die Auslieferung dieser mangelhaften Unterlagen fassen. Über die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes wird nachgedacht.
 

Der Bürgermeister teilt mit, dass hier nicht nur die Stellungnahme der Gemeinde wichtig ist, sondern die eines jeden einzelnen Bürgers der Gemeinde Testorf-Steinfort. Dabei sollten sämtliche Belastungen mit eingebracht werden (wie z. B. Güllegestand, Schweinestall).

 

Sachverhalt:

Nach ausführlicher Diskussion in der erweiterten Hauptausschusssitzung am 10.03.2016 sind die Mitglieder der Meinung, dass die ausgereichten Unterlagen für das 1. Beteiligungs-verfahren zum Entwurf des RREP WM nicht ausreichend sind, um eine objektiv gestaltete Stellungnahme abzugeben.

 

 

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Beschluss:  

  1. Durch die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg sind korrekte und vollständige Unterlagen nachzureichen. Gleichzeitig wird eine Verlängerung der Abgabe der Stellungnahmen beantragt.

Folgende Zusätze sind in dem Kartenmaterial (Kartenblatt 3) aufzunehmen:

-          Erkennbare eindeutige Kennzeichnung der Potenzialsuchräume, damit Klarheit besteht, über welche Räume man überhaupt spricht.

-          Zur Feststellung der Abstände zwischen den Neugebieten, den Potenzialsuchräumen und den Altgebieten sind die Altgebiete ebenfalls in den Karten darzustellen /einzu-zeichnen.

-          Die Kennzeichnung der Altgebiete ist notwendig, da viele dieser Gebiete mit Anlagen bestückt sind, die erst kürzlich zwischen 2010 und 2014 gebaut wurden. Die Altgebiete Rüting und Harmshagen gehören auch dazu.

-          Eine grafische Darstellung aller Windenergiegebiete im Kartenwerk ist wichtig, um eine eventuelle Umfassung einer Gemeinde oder Ortsteile optisch erfassen zu können.

-          Altgebiete, deren Windenergieanlagen über sogenanntes „Repowering“ erneuert wurden, sind wie Neugebiete zu betrachten, da die Anlagen bis über das Jahr 2035 bestehen werden (20 Jahre und mehr). Außerdem muss eine Gleichbehandlung der Einwohner oberste Priorität haben.

-          Des Weiteren entsprechen die auf der Karte  dargestellten Windeignungsgebiete nicht vollständig den vom Regionalen Planungsverband  Westmecklenburg beschlossenen Kriterien.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter 1. genannten Forderungen der Gemeinde Testorf-Steinfort kurzfristig dem Regionalen Planungsverband WM mitzuteilen.

 

Brief an RPV:

„Sehr geehrter Rolf Christiansen, Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg,

sehr geehrte Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg,

 

die Gemeinde Testorf-Steinfort ist von den raumordnerischen Planungen zur Ausweisung der Eignungsgebiete für WKA im Rahmen der Teilfortschreibung des RREP WM betroffen. Nach § 7 Abs. 2 LPlG M-V ist der Gemeinde daher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Gemeinde möchte sich in diesem Rahmen äußern, insbesondere zu:

 

-       Abstandspuffern zu den Siedlungsbereichen

-       den Abständen der Eignungsgebiete zueinander (einschl. Bestandsgebiete, deren Anlagen repowert wurden)

-       gesetzl. geschützten Bau- und Bodendenkmälern

-       Abstandspuffern zu gesetzlich geschützten Biotopen

-       Abstandspuffern zu Horsten/Nistplätzen von Großvögeln

-       Vermeidung der Umfassung von Siedlungen

 

In der Gemeinde Testorf-Steinfort gibt es ein Bestandsgebiet (auf der uns betreffenden Karte Nr. 3 nicht eingezeichnet) mit durch Repowering erneuerten Anlagen sowie ein potentielles WEG (05/16). Im Gemeindegebiet Rüting etwa an der Gemeindegrenze zu Testorf-Steinfort ist ein nicht gekennzeichneter Potentialsuchraum eingezeichnet. Zudem befindet sich nicht weit entfernt in der Nachbargemeinde Rüting ein weiteres Bestandsgebiet (nicht eingezeichnet).

Eine detaillierte Stellungnahme zu den unsere Gemeinde betreffenden Planungen mit den von Ihrer Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht möglich, denn

 

-       die Abstände der WEG zueinander, zu Siedlungen und zu Brutplätzen können nicht nachvollzogen werden (ungenaue Übersichtskarte ohne Möglichkeit einer Detaillierung bzw. eines „Zooms“, keine Koordinaten- und Maßstabsangeben)

-       Potentialsuchräume weisen zur korrekten Definierung keinerlei Kennzeichnung auf

-       Vorhandene Windparks fehlen im Kartenmaterial vollständig, obwohl ohne diese die Untersuchung der korrekten Anwendung der Abstands- und Umfassungskriterien nicht möglich ist.

 

Um sich am Verfahren beteiligen zu können, benötigt die Gemeinde entsprechend aufbereitetes Kartenmaterial, das die neuen raumordnerischen Planungen nachvollziehbar und nachmessbar wiedergibt (incl. Bestandsgebiete und Kennzeichnung der Potentialsuchräume).

 

Daher fordern wir die Nachreichung dieser Unterlagen und gleichzeitig eine Verlängerung der Abgabefrist unserer Stellungnahme um 4 Wochen.

 

Vitense

08.03.2016

 

Dieses Schreiben soll an den Planungsverband versandt werden. Ein Termin der Rückantwort bis 26.04.2016 mit unbedingt mit aufzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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