31.03.2016 - 5 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

-          Herr Rechtsanwalt Schulz stellt sich den Gemeindevertretern und Gästen als rechtlicher Vertreter der 1. Eheleute Detlef und Carmen Wrobel 2. Bauantragsteller Wrobel/Erdmann vor und schildert kurz den Sachverhalt.
Es gibt Nutzungsverträge mit den jetzigen Eigentümern im Umland des Gemeindeteiches in Schönhof. Das Bauvorhaben Wrobel/Erdmann ist ebenfalls auf eine Einleitung des geklärten Abwassers in den Gemeindeteich (Schmiedeteich) Schönhof ausgerichtet. Dazu ist ein Nutzungsvertrag notwendig. Es wird kein Verständnis aufgebracht, warum dieses eine Grundstück nicht noch angeschlossen wird. Die Untere Wasserbehörde hat keine wasserrechtlichen Bedenken.
Der Bürgermeister erklärt, dass dieses Thema heute Gegenstand der Verhandlungen ist.
Der Schmiedeteich in Schönhof ist das Symbol von Schönhof. Allerdings ist der Schmiedeteich biologisch tot, es gibt kein Leben mehr in diesem Teich. Der Grund dafür liegt bei der Einleitung der vorgeklärten Abwässer. Vertretbar für den Teich wäre die Einleitung von höchstens einem Haushalt mit 4 Personen.
Wenn der Teich erhalten werden soll, müssen drastische Maßnahmen ergriffen werden.
Die Ableitung von anfallendem vorgeklärten Abwasser von einem Grundstück ist eine private Angelegenheit. Hier kann die Gemeinde nur Hilfestellung geben.

Der Rechtsanwalt wird darauf hingewiesen, dass heute Abend nur über den vorliegenden Antrag abgestimmt wird, es sei denn, es wird noch ein weiterer gestellt.

Die Gemeinde erklärt, dass nur das Grundstück von Fam. Raettig eine Genehmigung für die Einleitung bekommen hat. Von weiteren Genehmigungen ist nichts bekannt. Der erste Schritt für die Erhaltung des Teiches ist eine Klärung dieser Abwassergeschichte. Dazu hat der Bürgermeister einen Antrag an den Wasser- und Bodenverband gestellt, damit der Scheitelpunkt hinter dem Grundstück Rehberg bis zum Schmiedeteich in die Unterhaltung des Wasser- und Bodenverbandes aufgenommen wird.

Frau Wrobel äußert sich verärgert, warum sie bzw. ihr Anwalt nicht vorher über das vorliegende Gutachten informiert wurden, da der Bauantrag schon eine geraume Zeit besteht.

BM: Das Gutachten ist am 23.03.2016 erstellt worden und hat nichts mit dem Teichwasser zu tun, sondern ausschließlich mit dem Teichschlamm.

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Der RA Schulz teilt mit, dass sich aus Gesprächen mit Eigentümern der anderen Grundstücke herausstellt, dass der Teich nur aus diesen Einleitungen speist. Wenn nichts mehr eingeleitet wird, dann ist der Teich trocken.

Herr Barton stellt in den Raum, ob sich die Bauleute bei einer Sanierung des Teiches zu einer Kostenteilung bereit wären.

Der Rechtsanwalt bezweifelt die Aussage des Bürgermeisters über das Vorhandensein weiterer Nutzungsverträge, er hat von 9 Kenntnis.
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hierbei um die wasserrechtlichen Erlaubnisse handelt.
Der Bürgermeister erklärt weiterhin, dass er sich immer auch um Schönhof bemüht hat. Das Thema Abwasser ist schon seit langer Zeit bekannt. Es wurden auch Anstrengungen unternommen das Gewässer 2. Ordnung mit an den Teich zu bekommen.
Grundsätzlich bleibt aber festzustellen, dass Regenwasser gesondert abzuleiten ist und nicht über die Klärgrube.

Frau Wrobel kritisiert, dass es keine Informationsveranstaltung zum Vorhaben „Sanierung Schmiedeteich Schönhof“ gab.
Ebenso möchte sie wissen, seit wann dieses Gutachten vorliegt bzw. wann es angefordert wurde.
Der Bürgermeister bietet den Anliegern an, andere Möglichkeiten des Anschlusses zu nutzen, obwohl das nicht Aufgabe der Gemeinde ist.
Frau Rogge erklärt ebenfalls, dass aufgrund einer Anfrage jetzt festgestellt wurde, dass es zu viele Einleiter in den Schmiedeteich gibt und dass hier dringend etwas unternommen werden muss. Dazu müssen alle wasserrechtlichen Genehmigungen auslaufen.

Rechtsanwalt Schulz stellt im Namen seiner Mandanten (1. Wrobel/Erdmann und 2. Detlef und Carmen Wrobel) den Antrag auf Überleitung des vorgeklärten Abwassers über das Grundstück der Gemeinde, um den Anschluss zwischen den privaten Grundstücken und der Vorflutleitung, Gewässer II. Ordnung, zu schaffen.
Frau C. Raettig stellt im Namen der Grundstückseigentümer aus der Schlossstr. Ebenfalls den vorgenannten Antrag.

Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde bei einem evtl. gemeinsamen Projekt mehrerer Anwohner für die Kosten der unbekannten Eigentümern  (ehemals Harald Wiese) von Grundstücken aufkommt. Die Gemeinde fordert diese verauslagten Kosten dann von dem Eigentümer zurück.

Herr Lübbert bittet die Anwesenden, auf einer sachlichen Diskussionsebene zu bleiben.
 

-          Herr Holger Siehl stellt der Gemeindevertretung seinen vorliegenden Antrag auf Fällung von 2 Kastanien in der Kastanienallee 3 in Testorf-Steinfort vor.
Autos von Besuchern sind durch herabfallende Kastanien beschädigt worden.

Auf Nachfrage erklärt Herr Siehl sich auch bereit, alternative Neupflanzungen vorzunehmen. Der Bürgermeister macht allerdings deutlich, dass dies nicht in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde liegt, sondern der Unteren Naturschutzbehörde.
 

-          Herr Lübbert ist vom Sportverein wegen der gemieteten Garage angesprochen worden. Der Sportverein hat Probleme seine Gerätschaften unterzubringen, da die Garage zur Zeit durch die Gemeinde genutzt wird. Der Sportverein denkt über eine Mietminderung nach.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Anhänger zur Zeit für die Bewirtschaftung der Sportanlagen benötigt wird und in der Garage untergestellt werden muss. Die vermietete Garage wird derzeit durch die Gemeinde genutzt. Im Augenblick gibt es keine andere Möglichkeit, den Hänger unterzubringen.
 

-          Herr Lübbert spricht die vom Sportverein gewünschte Bewässerungsanlage an. Der Verein sieht sich nicht in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen.
Gibt es die Möglichkeit einer Grundwasserbohrung bzw. eines Beregnungswagens?
Der Bürgermeister erkundigt sich nach dem Kassenstand des Sportvereins.
Frau Stoffregen schätzt kurz die finanzielle Situation des Sportvereins ein und teilt mit, dass der Verein nicht über die notwendigen Mittel verfügt.
Der Antrag des Sportvereins bleibt bestehen. Sollte eine Empfangsbestätigung diesbezüglich kommen und diese wird unterzeichnet, dann muss das Vorhaben auch umgesetzt werden.
 

-          Frau Rogge teilt mit, dass eine seltene „Kornweihe“ in einer Hecke beobachtet wurde. Die Gemeindevertretung wird unterrichtet, dass Frau Rogge ein Zelt für einen „Vogelbeobachtungspunkt“ aufstellen möchte.
 

-          Der Bürgermeister teilt mit, dass er mit seiner Post immer über die Verwaltung geht, die dann ihrerseits entscheiden kann, wie hier verfahren wird. Der Bürgermeister selbst verteilt generell keine Post.